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Wie ist der Datenschutz bzw. die Funktion des Datenschutzbeauftragten in Euren Unternehmen geregelt.
Was für ein Aufwand wäre denn damit Verbunden. (aus der Praxis)
Kann die Aufgabe von einen QMB zusätzlich übernommen werden?
Die Grundvoraussetzungen würde er ja erfüllen : wenn er nicht Mitglied der GF , Prokurist, und kein IT oder Personalleiter ist.
Was sind Eure Erfahrungen hier?Grüsse
robbobHallo robbob,
Aufwand ist nicht so hoch. Auf einen Hut mehr kommt es ja beim QMB nicht mehr an (üblicherweise).
Bei uns macht es die externe Firma, die uns in IT-Angelegenheiten berät. Die sind voll im Thema, was in der Sache sicher ein Vorteil ist.
Ob ein QMB in der Materie genügend Einblick hat, ist wohl eher fraglich. Er braucht dann wieder eine externe Schulung zu dem Thema.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo robbob,
pauschal kann man nicht sagen, wie hoch der Aufwand ist. Es kommt darauf an, wie genau Ihr das mit dem Datenschutz nimmt, wie viel Mitarbeiter ihr habt, ob ihr Auftragsdatenverarbeitung habt usw.
Ohne eine entsprechende Schulung zum DSB hast Du keine Chance, die Aufgabe richtig zu erfüllen. Dabei ist es auch nicht mit einer Tagesschulung getan (sofern Du keine Vorkenntnisse hast).
Aber frage doch einfach Euren heutigen DSB, wie hoch der Aufwand ist um einen Anhaltspunkt zu erhalten.
Meine Erfahrungen dabei sind:
1. Konzern DSB für 6 Schwester und Tochterunternehmen
2. Branche: Dienstleistung
3. Insges. ca. 1.000 MA
4. Läßt sich sehr gut mit QM verbinden
5. Aufwand: ca. 2-3 MT p.a.el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo ,
danke für die antworten.
@ >Ohne eine entsprechende Schulung zum DSB hast Du keine Chance, die Aufgabe richtig zu erfüllen. Dabei ist es auch nicht mit einer Tagesschulung getan<
Das ist hier auch das Problem, die Fachkenntnis. So wie ich das sehe muss das auch jemand aus der IT machen (der ist da auch am Ball was Weiterentwicklungen im Bereich IT anbelangt)Danke für die Antworten
Grüsse
robbobHallo robbob,
braucht ihr überhaupt einen Datenschutzbeauftragten? Wir hatten auch einen – bis uns unser RA aufklärte.
(Zitat Anwalt): „Einen Datenschutzbeauftragten nach § 4f BDSG braucht Ihr nur dann, wenn mehr als 9 Leute Personaldaten verwalten“.
Da dies bei uns nicht der Fall ist wurde der DSB abgeschafft.Das hat seither keinen gestört.
Grüßle nobbe[font=Georgia][/font=Georgia]
Die Aussage, dass ein DSB ab 9 Personen, die personenbezogene (das sind auch Kundendaten!!) Daten verarbeiten erforderlich ist, ist richtig. Ich selbst bin QMB und DSB. Beide Tätigkeiten lassen sich gut miteinander vereinbaren. Ich habe eine 3 tägigen Lehrgang mit abschließender Prüfung beim TÜV absolviert und bin danach offiziell als DSB bestellt worden.Wichtig ist die Erhaltung der Fachkunde als DSB. ich besuche also ca. 1x jährlich eine Fortbildung. Der AG ist verpflichtet diese auch zu bezahlen. Übrigens hat der DSB nach dem neuen BdsG einen erweiterten Kündigungsschutz.
geändert von – qmmaib on 10/05/2011 10:08:29
Hallo robbob,
ich bin ebenfalls QMB und war 3 Jahre lang auch als DSB tätig (40 MA). Lässt sich gut vereinbaren; ich habe mich davon verabschiedet, da ich bei zu vielen Punkten im Bereich EDV Diskussionen hatte und parallel dazu noch die TS 16949 einführen musste. Fakt ist, dass sich im Bereich Datenschutz sehr schnell etwas ändert und Du mehr Zeit benötigst, um auf dem Laufenden zu bleiben (Internet-Recherche, Seminare etc.)
Zur Info, ob ein DSB benötigt wird, hier noch mal ein Textauszug:„Konkret benötigen Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, …
…wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mehr als neun Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das gilt gleichermaßen für Voll- oder Teilzeitbeschäftigte (auch Heimarbeiter), Auszubildende oder Leihpersonal
…wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Niederlassungen benötigen keinen gesonderten betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dort wäre es unter Umständen sinnvoll, einen „Datenschutz-Koordinator“ zu benennen, der den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in seiner Arbeit unterstützt.Hinweis: Eine automatisierte Verarbeitung liegt immer dann vor, wenn beim Umgang mit den personenbezogenen Daten Datenverarbeitungsanlagen zum Einsatz kommen.“
Wichtig ist der Begriff „personenbezogene Daten“; dies ist nicht mit „Personaldaten“ zu verwechseln. Personenbezogene Daten sind sowohl Daten von Kunden als auch von Mitarbeitern. Somit hat man ganz schnell über 9 Personen, die sich mit diesen Daten beschäftigen (Vertriebsinnendienst, -außendienst, Personal, Buchhhaltung etc.)
Viele Grüße, Bettina
Hallo danke noch einmal für die weiteren Erläuterungen. Wir benötigen auf jeden fall einen DSB (ca. 2000 MA) Der MA der es bis dato gemacht hatte ist nun Leiter IT, somit ist der Job nicht mehr vereinbar mit der Tätigkeit als DSB.
Ich werde mir (QS Futzi) auf jeden Fall mal den 3 Tages Workshop mit einen IT Futzi anschauen (z.B. TÜV) Danach weiß ich auf jeden fall mehr.Danke und Grüsse
robbob -
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