Hallo Webhahn,
Die Bezeichnung „D-Teil“ bzw. „D-Merkmal“ (D = dokumentationspflichtig) sollte seit dem Erscheinen der 2. Auflage der Broschüre VDA 1 (1998) durch „A-Teil“ ersetzt werden. – (A = arichvierungspflichtig).
Diese Umstellung soll die besondere Bedeutung solcher Merkmale gegenüber sonstigen dokumentationspflichtigen Dingen hervorheben.
In dieser Schrift wird im Kapitel „6.2.1 Kennzeichnung von DmbA“ genau beschrieben, wie dieses „A“ auszusehen hat.
Das Kürzel „D+S“ ist mir nicht bekannt; vielleicht noch älter oder firmenspezifisch?
Gruß
WH