QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Chrom 6 – Verbot ab 01.07.2007
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Hallo Forum!
Habe eine Frage an alle Automobilisten, die sich mit dem Thema „Chrom VI – Verbot“ beschäftigen dürfen.
Wir sind 2nd-tier Lieferant für ein Bauteil mit Chrom VI – haltiger Oberflächenbeschichtung (eine Schraube, die wir selbst auch mit dieser Beschichtung zukaufen). Jetzt kommt unser Kunde (der dann direkt an den OEM liefert) auf uns zu beschwert sich, dass die Oberflächenbehandlung noch nicht umgestellt wurde.
Ich bin der Meinung, nachdem wir keinerlei Entwicklungsverantwortung diesbezüglich haben und wir nur „nach Zeichnung“ liefern, dass diese Umstellung von unserem Kunden schon längst hätte angefragt werden müssen, dann wäre das vermutlich schon erledigt.
Nun meine eigentliche Frage: Wer trägt die Verantwortung zur Umsetzung der Altauto-Richtlinie? Derjenige, der das Teil entwickelt und die Beschichtung irgendwann mal vorgegeben hat (OEM oder Systemlieferant) oder derjenige, der die (ja bald verbotene) Oberflächenbeschichtung aufbringt?Danke für Eure Antworten!!
Gruss,
TS – KnechtHallo Mobilisten,
ich habe dazu auch mal eine Frage.
Ihr redet immer von Cr-VI-Verbot. Das bezieht sich doch auf das problematische Chromat (CrO42-) und nicht auf verchromte Oberflächen, oder?!Von daher verstehe ich das letzte Posting von TS_Knecht nicht, denn ich glaube kaum, dass er seine Schraube mit wasserlöslichen Salzen beschichtet …
Könnt ihr mich da mal aufklären?
Fragende GrüßeQmarc (der nicht-Automobilist)
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You may say, I am a dreamer …Ähm…TS Knecht… sorry….
aber dieses Verbot hat nix mit Kunden zu tun, wenn ich nicht irre….
Ist ne Gesetzesvorgabe… und da braucht man nun wirklich keinen Entwicklungsantrag vom Kunden…..Beispiel: Es ist auch verboten, Schwermetalle im Brot einzubacken. Ich denke kaum, dass ein Bäcker als Kunde bei ner Mühle sein Mehl kauft und nen Entwicklungsantrag für schwermetallfreies Mehl abgegeben hat…..
In meinen Augen versucht ihr euch gerade aus der Verantwortung zu stehlen….
SorryDino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillHallo QM-Dino,
hmm also ich muss zugebe so ganz Blick ich da auch nicht durch und das Beispiel mit dem Bäcker ist schon klar aber ich bekomme eine Zeichnung von meinem Kunden nach dem fertige ich Teile diese liefere ich aus. Wo er sie verbaut oder weiterverkauft weiß ich nicht und dieses Chrom 6 freiheit bezieht sich doch auf die neue Altautoentsorgung oder nicht ?Die Zeichnung ist doch eine Art Lastenheft was das Produkt haben muss. Das ist wie als wenn ich vom Bäcker ein Roggenbrot will und ein Sonnenblumenbrot bekomme ?!?!?
Gruß QSMieze
Gruß QS-Mieze
Mieze,
eben nicht!
Ich durfte immer für den Kunden eine Erklärung unterschreiben, dass ich nach der jeweilig akutellen Fassung dieser Gesetze fertige!
Ich habe auch als Lieferant eine Schadensvermeidungspflicht. Als Lieferant verstoße ICH gegen gültige Gesetze, auch wenn ich eine Zeichnung habe, in der vielleicht diese Schraube mit einer nicht mehr zugelassenen Beschichtung steht.
Und mal davon abgesehen, beim IMDS Eintrag iss dann eh Schluß… damit ist die Bemusterung durchgefallen…etc.
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillFreut mich, das das Thema so regen Anklang findet….
@ QMarc:
Das Verbot bezieht sich auf alles, was 6-wertiges Chrom enthält. Welches Chrom in der normalen Verchromung drin ist, kann ich nicht sagen. Diese Altauto-Richtlinie verbietet nicht den generellen Gebrauch von Chrom.@ QM-Dino:
Will mich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Bis Juli ist ja noch Zeit die Oberfläche umzustellen;-)). Mir geht’s darum, wer hier den Anstoss geben soll, die Änderung einzukippen. Ich arbeite nach Zeichnung des Kunden, da steht Chrom drin. Darum sehe ich nicht ein, dass ich dafür „büssen“ soll, dass ich nach Kundenforderung liefere.
Übrigens: Genau über die IMDS – Geschichte sind wir auf das Thema gekommen….Gruss,
TS-KnechtAnonymGast18. April 2007 um 11:46 UhrBeitragsanzahl: 2122Na,
so einfach ist die Sache nicht.
Die dürften im Tier2 keine Entwicklungsbefugnis incl. Freigabebefugnis haben.
D.h. Freigabe UND Einsatzlenkung erfolgen i.d.R durch Tier1-Supplier oder den OEM selbst.
(Allerdings….ein guter Tier-2 deckt das Dach, bevor es anfängt zu regnen und forscht im Vorfeld per Eigeninitiative nach).Durch die Umstellung von gelbchromatiert auf Cr6-freie organische Beschichtung sind wir (Automotive) selbst gerade am rumkaspern.
Organische Beschichtung ist dicker. Das unbeschichtete Gewinde muss also kleiner sein.
Gewindereibung, Unterkopfreibung, kleinere Gewindeflanken.Da ist Einiges zu beachten, wenn man vermeiden will, dass Anbauteile ebenso ungewollt wie spontan auf Entdeckungsreise gehen.
Verantwortung eindeutig bei Tier1 oder OEM.
Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo Zusammen,
wie geht Ihr jetzt vor?
Wird das Chrom VI jetzt einfach weggelassen?
Wer entscheidet welche alternative Oberläche dann verwendet wird?
Kann man sich das aussuchen?
Wohl nicht, also ist Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden notwendig.
Oder?Gruß Qualifuzzi
AnonymGast18. April 2007 um 12:59 UhrBeitragsanzahl: 2122Janz einfach.
zig Messungen bzgl. Klemmkraft, Dremo und Winkel (Streckgrenzabsicherung), Salzsprühnebel-Test.
Meist im Learning-by-doing Verfahren und grundsätzlich in Abstimmung mit Kunde und Lieferant.Wir erzeugen tonnenweise Papier und empfehlen eine Schraube.
Da die Risikobewertungsabteilung grünes Licht gibt, wird am Ende dann aber doch die billigste Schraube genommen.
Die dann auch wieder tonnenweise Reklamationsschriftverkehr erzeugt, da sie im Produktionsalltag und der Haltbarkeit nicht die Erwartungen erfüllt.Mein Tipp: empfehlen sie grundsätzlich die teuerste Schraube (die garantiert nicht genommen wird). Das sichert ihren QM-Job auf Jahre ;-)
Ich sags ja.
Wenn das Werk hier in 20.000 Jahren von Archäologen ausgegraben wird, glaubt niemand, hier wären Autos produziert worden….eindeutig: Papierfabrik !
;-DGruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Harald,
sieh es doch mal so:
Es gibt ne Optikerkette, die verkaufen keine Brillen, sondern Versicherungen.
Die Brille gibts geschenkt…..Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillAnonymGast18. April 2007 um 13:32 UhrBeitragsanzahl: 2122@ Dino
Und die Brille gibts erst nachdem unterschrieben wurde (wegen dem vielen Kleingedruckten)
Böse Welt. ;-)
Mööönsch….würde mit euch so gern ma ein Bierchen 2, 3 schlürfen. Aber mit UT wirds bei mir leider nix.
Hoffe auf nächstes Jahr.Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo zusammen,
ich sehe das wie QM-DINO.
Beim erstellen der Bemusterungsunterlagen ist Schluß mit Lustig. IMDS Eintrag niO. und das Spiel geht von vorne los.
Gruß
VatiSolang ich nach Zeichnung Kundenzeichnung fertige sehe ich die Verantwortung auch beim Kunden – da dieser Vorgabe macht. Habe ich Katalogware die aus dem Regal geliefert wird – entsprechend der internen Spezifikationen – bin ich gegenüber den Kunden in der Verpflichtung (ROHS, Altautoverordnung, WEEE….).
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch
die Unterschriften die gegenüber den OEM bzw. Tier xxx in den letzten Jahren bezüglich Cr(VI) ect. abgeliefert hat.Ralf
Sorry für das rechtschreibchaos in meinem oberigen Beitrag – ist halt noch früh…..und ich kann nicht nachträglich editieren…
Ich versteh das alles immer noch nicht.
Chrom 6 ist doch nicht komplett verboten per Gesetzt sonst könnten die oberflächenbeschichter das doch gar nicht mehr bieten ?!?!? Und wenn mein Kunde das von mir fordert bekommt er das woher soll ich wissen was er damit macht.
wir schreiben wenn unser Kunde eine ROHs Erkläung will immer das wir nach seinen Spezifikationen liefern und er gegebenfalls seine Angaben ändern müsste.Gruß QS-Mieze
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