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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Chemikaliengesetz-GHS-Gefahrstoffverordnung
Hallo Forum!
Komme zum folgenden Thema nicht auf eine vertsändliche Formulierung:
Wie kann man die Beziehung des Chemikalien-Gesetzes mit der Gefahrstoff -Verordnung und der GHS – System am einfachsten erläutern?
Hallo,
das Chemikaliengesetz schafft die Rahmenbedingungen für den Schutz von Mensch + Umwelt vor gefährlichen Chemikalien.
Es verweist dann auf weitere Rechtsverordnungen
In §3a Abs. 4 verweist das Chemikaliengesetz auf die Gefahrstoffverordnung.
Die Gefahrstoffverordnung beschreibt dann detailliert, wie Gefahrstoffe eingestuft werden etc. – und schreibt in §5 das Sicherheitsdatenblatt vor.
Im Sicherheitsdatenblatt wird die Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäss GHS vorgeschrieben.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Martin S
Moin QuEm,
zur Ergänzung:
CLP = EU (Umsetzung des internationalen GHS) – Einstufung und Kennzeichnung europaweit vorgeschrieben. Hier fällt die Entscheidung, wann ist ein Stoff oder Gemisch gefährlich.
REACH = EU – Artikel 31 und Anhang II: Wenn der Stoff oder das Gemisch gefährlich ist, muss ich ein Sicherheitsdatenblatt mitgeben.
Gefahrstoffverordnung = DE – eine Arbeitsschutzverordnung zum Thema: Wie gehe ich mit gefährlichen Stoffen (ex CLP) um?
Chemikaliengesetz = DE – Was passiert z.B., wenn ich CLP und REACH nicht umsetze (kann die EU nicht EU weit durchsetzen)?
Chemikalienverbotsverordnung = DE – Wer muss welche Sachkunde beim Inverkehrbringen gefährlicher Susbtanzen haben.
Soweit in Ergänzung zu Martin S,
Gruß aus dem Norden
QMarc
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You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …