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Moin,
zum Thema CE- Kennzeichung kann man sich unter:
http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/default.asp gut reinlesen.Dort können auch Experten kostenlos gefragt werden.
Gruß: Mr.Idea
geändert von – Mr.Idea on 28/09/2006 07:22:50
Hab da gerade was in einem Newsletter vom VDI gelesen
Thema: Inverkehrbringen – Konformitätserklärung in Forschungsbereichen
Frage:
In Forschungsbereichen werden immer wieder Geräte oder kleinere Anlagen für Forschungszwecke von Wissenschaftlern eigenständig erbaut und in Betrieb genommen.
Es handelt sich dabei z.B. um elektrische oder elektronische Geräte mit einem mechanischen Teil. Diese Geräte und Anlagen werden sowohl von den Wissenschaftlern selbst als auch von dritten Personen genutzt.
Fallen diese Produkte unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und somit unter die angehängten Verordnungen?
Antwort:
Die Eigenherstellung wird über Artikel 8 Abs. 7 der Maschinenrichtlinie erfasst. Darüber hinaus sind solche Geräte Arbeitsmittel im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.
Das heißt, ja – die Geräte müssen die Anforderungen der jeweiligen Richtlinie erfüllen und benötigen eine CE- Kennzeichnung.hmmmm ist wohl so ein Zwischending…
habt Ihr da schon neues???
Grüße
pit
Ich meine muss man jetzt wirklich z.B. jeden Testadapter, Mechanischer Prüfaufbau,etc (selbst gebaut) der in der eigenen fertigung eingesetzt wird CE-Kennzeichnen???
Hallo Pit,
einfachere Adapter, Werkzeuge etc, die wir noch selbst projektieren und durch die Werksschlosserei fertigen lassen können, bekommen bei uns kein CE-Kennzeichen.
Wir die projektierung allerdings nach außen vergeben, steht das CE-Kennzeichen im Pflichtenheft.mfg
Rainaari
auch wenn es immer wieder anders dargestellt wird, Fakt ist und bleibt: auch eigengenutzte Maschinen müssen CE gekenntzeichnet werden. Das CE Zeichen ist doch nicht das Problem, das Problem ist die zwingend erforderliche Gefährdungsanalyse oder sind eure eigenen Mitarbeiter weniger wert als Dritte?
Warum wendet ihr euch nicht mal an eure zuständige BG mit der Frage, die sagen euch gleich: muss.
Im Falle eines Unfalls wird der Richter heute nur fragen: wo ist eure Gefährdungsbeurteilung? Fehlt die habt ihr ganz schlechte Karten. Und verwechselt das jetzt nicht mit der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz! Das sind zwei Paar Schuhe.
Monika
Hallo zusammen,
Wir hatten dieses Thema bei uns im Haus vor Kurzem selbst recherchiert und diskutiert.
In unserem Fall waren es selbst gefertigte Arbeitsplätze: Teil auflegen, Schalter drücken, „klack“, Teile wird fixiert, montieren, Schalter drücken, „klack“, Teile wird freigegeben.
Das Ergebnis dieser Recherche war eindeutig: Wir haben für diese Vorrichtungen eine entsprechende Gefährdungsanalyse durchgeführt (mit anschließender CE-Kennzeichnung).
Somit kann ich Monika nur zustimmen.
Grüße
s.Oliverund weiter geht die Diskussion…
um die CE-Kennzeichnung!(KEnnzeichnung), nicht die Gefährdungsanalyse!
lese gerade in einem Artikel Zeitschrift „Elektronik scout“ zur neuen EMV-Richtlinie Quelle WEKA Media GmbH&Co. KG
das
„… . Dagegen unterliegen ortsfeste Anlagen keiner CE-Kennzeichnungspflicht. Die Abgrenzung fällt Maschinen- und Anlagenbauern oftmals schwer und ist immer eine Einzelbetrachtung.“
die sprechen hier allgemein von CE-Kennzeichnungspflicht!
Ich bin mir nur nicht sicher ob das evtl. nicht nur eine Sicht lediglich aus EMV-Hintergrund ist.Und letzendlich andere Richtlinien trotzdem explizit eine CE-Kennzeichnung fordern ?!Wer ist den fit in allen Richtlinien?
(habe mit Maschinen weniger am Hut)Mich wundert eben auch der Hinweis:
„Die Abgrenzung fällt Maschinen- und Anlagenbauern oftmals schwer und ist immer eine Einzelbetrachtung.“
Wann ist denn in der Einzelbetrachtung eine Kennzeichnung notwendig und wann nicht.
Nach bisheriger Diskussion s.o. bin ich zum Fazit gekommen das es keiner Einzelbetrachtungen bedarf?!wer weis es? wer weis es?
Grüße
pitbezüglich der EMV-Richtlinie besteht keine Kennzeichnungspflicht für ortsfeste Anlagen. Das bezieht sich aber wirklich und ausschließlich auf diese Richtlinie. Aber Vorsicht: aller Voraussicht nach wird am 20.7. ein neues EMV Gesetz verabschiedet und dann siehts schon wieder anders aus. Danach werden wohl etliche PC Karten aus den Regalen verschwinden, weil sie den EMV Anforderungen nicht mehr genügen und auch bei den ortsfesten Anlagen ändert sich einiges. Alle die mit EMV zu tun haben können schon mal die Bleistifte spitzen.
Du musst halt schauen ob und welche Richtlinie du mit deinem Produkt einhalten musst und dann entsprechend handeln. Für Maschinen gilt mindestens die MRL. Meistens auch die Niederspannungs-RL, oft auch EMV-RL.
Monika
Wir haben folgende Unterscheidungen gefunden:
Bauteile oder Maschinen
Bei Werkzeugen handelt es sich um Bauteile und nicht um Maschinen. Somit ist eine Kennzeichnung nicht notwendig. Außerdem arbeiten Werkzeuge in Maschinen, während des Betriebes nicht zugänglich hinter Sicherheitstüren und anderen Sicherheitsvorrichtungen. Dafür muss der Maschinenhersteller garantieren.Anbei sehen Ihr einen Auszug aus der Informationsbroschüre vom Fachverband der Maschinen- und Stahlbauindustrie und Verband der Metallwarenindustrie Teil 2 / Seite 6 (Tabelle)
http://www.fmmi.at/content/file/teil2_richtlinien.pdf
Ich hoffe ich konnte helfen
fg
RobertWer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten ;-)
geändert von – robert007 on 13/03/2007 07:19:22
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