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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › CE-Kennzeichnung für Inlandprodukte
Hallo zusammen,
jetzt habe ich noch ein neues Thema, wobei ich Hilfe gebrauchen könnte:
Als Hersteller von beweglichen Anlagen (z.B. Klappbrücken), die wir allerdings nur in Deutschland (bzw. in nur einem Bundesland!) in Betrieb nehmen und warten, sind wir da eigentlich CE-pflichtig???
Wenn ja, woraus geht das hervor?
Barbara aus Hamburg
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Qualität = Kundenzufriedenheit + Wirtschaftlichkeit ….aber das gilt nicht für Behörden :-))
Mal schnell aus der Hüfte geschossen, die Brücke sollte unter die Maschinenrichtlinie fallen und wäre demzufolge CE Kennzeichnungspflichtig.
Gruß,
Medi
Aha, dann ist also immer ausschlaggebend, ob eine Maschine/Anlage unter die Maschinenrichtlinie fällt und nicht ob sie im Inland oder Ausland betrieben, gebaut, instandgesetzt oder gewartet wird!
Okay,verstanden!
Sorry für die „dusselige“ Frage, aber mit CE hatte ich bisher noch nie etwas zu tun und unser CE-Beauftragter ist 3 Wochen im Urlaub :-)
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Barbara aus Hamburg
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Qualität = Kundenzufriedenheit + Wirtschaftlichkeit ….aber das gilt nicht für Behörden :-))
Moin Barbara (Hamburg ;->),
stimmt. CE – sofern das Produkt unter die Maschienrichtlinie (oder eine andere relevante EU – Vorschrift) fällt – muss das Produkt entsprechend beurteilt und gekennzeichnet werden. Da ihr das Produkt nur in D vertreibt, braucht ihr aber nur eine Dokumentation in Deutsch. Ansonsten in jeder Landessprache in der das Produkt vertrieben wird (in der EU).
Ralf