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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › CE für inhaus Prüfmaschinen?
Hallo zusammen,
wenn wir uns selber einen Prüfautomaten bauen und diesen ggf einem OEM zur Verfügung stellen, um für uns damit zu arbeiten, sind wir dann gezwungen, eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen und damit der Maschinen- oder EMV-Richtlinie usw. zu entsprechen?
Diese Diskussion gibt es bei uns und ich bin der Meinung, das das sein muss, da gerade die Aufstellung beim OEM einer Inverkehrbringung gleich kommt. Da ich das alles aber aus meiner MDD-Erfahrung heraus entscheiden würde, bin ich mir nicht sicher und brauche ein paar Hinweise.
Danke und Gruß,
medi
Hallo medi12!
Ich sehe das auch so, das ihr diejenigen seid die diese Maschine in den Verkehr bringen. Damit ist es nach meinem Wissensstand eine normale Maschine. Aktuelles Beispiel: Ich verhandel gerade mit einen Hersteller für Absauganlagen und Arbeitstische über den Umbau der Tische. Der Anbieter weigert sich, da die Tische dann wieder erneut unter die Maschinenrichtline fallen und das ganze Spiel von vorne beginnt. Vorschlag: Wir bauen selber um.
Gruß
Michael
Hallo,
wir hatten auch diese Diskussion, allerdings bezoegn auf selbstgebaute Fertigungsanlagen. Dies ist ja vergleichbar. Das Ergebnis der Recherche war eindeutig. Wir müssten für alle Maschinen eine Konformitätserklärung, incl. der notwendigen Dokumente, erstellen. Es gab früher die Möglichkeit „Versuchsmschinen“ auszuklemmern. Dies ist weggefallen.
Ralf