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Moin zusammen,
momentan sind wir dabei unser beinahe totes BVW- System zu reformieren.
Dabei haben wir festgestellt das der Faktor Neid (auch aus dem BVW Gremium) nicht unerheblich ist.
Deswegen wollen wir ein anonymes BVW System einführen. Nur ein Vertrauensmann/-frau kennt den Namen des Einreichers.Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Darf/kann der Vertrauensmann eigene Verbessungsvorschläge einreichen?
Was spricht dafür? Was dagegen?Danke für eure Antworten im voraus.
Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea,
warum sollte der Vertrauensmann, keine Vorschläge machen? Die Bewertung der Vorschläge findet in unserem Unternhemen nicht durch das Gremium statt sondern durch die entsprechenden Abteilungen.
Von daher hättest du die Neutralität und die Vertrauensperson/Gremium hätte sich bei einer entsprechenden Umsetzung plus evtl. „Prämie“ nichts vorzuwerfen.Gruss
Lars„Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will“
(Oscar Wild)Hallo,
sehe das im Prinzip ähnlich das der Vertrauensmann Vorschläge machen darf, da der Vertrauensmann nicht im Gremium sitz.
Allerdings meinen einige wenige Zeitgenossen das die Vormachtsstellung des Vertrauensmann dazu missbraucht werden könnte, das dieser Vorschläge „unter dem Tisch“ fallen lassen könnte und diese dann selber einreicht.
Wie seht Ihr dies?
Gruß: Mr.Idea
Hallo,
wir geben in jedem fall eine quitung raus,
damit kann jeder seinen vorschlag verfolgen.
Und der junge der die vorschläge entgegen nimmt hat nichts mit der entscheidung zu tun.Gruß aus dem Outback
Stefan
„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“
Hallo,
bei uns besteht das Gremium aus 3 Personen (bestehend aus Personal, BR, und QM) und wir haben keinen Vertrauensmann.
Wir bewerten auch nicht. Wir neutralisieren die Vorschläge, sprich Namen, Abteilung usw. raus aus dem Dokument und koordinieren die Vorschläge an die betreffenden Abteilungen/ Personen. Das gleiche Spielchen geht dann über das Gremium zurück mit Ergebniss, natürlich auch ohne Namen der beurteilenden Person + Kopie des Berichtes an die GF.
Dieser Prozess gab bis jetzt noch keinen Anlass zu so viel Misstrauen wie von MR.Idea beschrieben.Gruss
Lars„Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will“
(Oscar Wild)Hi, Mr. Idea,
das Spezialforum dazu ist http://www.our-ideas.de.
(Dort werbe ich auf für dieses, wenn Qualität diskutiert wird.)
Ihre Frage: „Darf/kann der Vertrauensmann eigene Verbessungsvorschläge einreichen?“
Das wäre höchst unzweckmäßig.
Sie: „Was spricht dafür? Was dagegen?“
Dagegen sprechen dieselben Argumente, warum das Patentgesetz den Patentanwälten das Einreichen von Patenten verbietet, wie auch Managern die „Insider-Geschäfte“ an der Börse und den Notaren das Fälschen: Sie könnten den Vorwurf nicht entkräften, sie würden sich des geistigen Eigentums ihrer Klienten bemächtigen.
Mißtrauen ist Gift für Ideen – die hohen Strafen fördern das Vertrauen.
Ciao
Wolfgang Horn -
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