Hallo zusammen,
ich muß mal eine Frage in die Runde werfen:
Muss für einen Brandschutzbeauftragten eine Funktionsbeschreibung im Handbuch hinterlegt sein?
tag!
ich denke, wenn du die beauftragung (perso- akte) mit den entsprechenden Vorlagen hast und darauf im handbuch verweist, dürfte das reichen.
hab ich mit unserer sicherheitsfachkraft und -beauftragten so gemacht und beim arbeitsschutz auch.
gruß
armin
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