Brandschutzbeauftragter2010-09-09T10:00:40+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Brandschutzbeauftragter

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
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  • Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    im Organigramm bei uns ist auch unser Brandschutzbeauftragter im Betrieb mit aufgeführt. Wir haben jetzt einen „neuen“.

    Er wurde schon von der GF mit Unterschriften
    Bestellt und Ernannt. Er ist in der Ortsfeuerwehr aber hat noch keinerlei Lehrgänge und Prüfungen gemacht.
    Diese sind für Anfang 2011 vorgesehen.

    Ist das i.O.?
    In der Bestellung sind auch die Zuständigkeiten u Weisungsbefugnisse aufgeführt, die er aber meiner Meinung nach erst in der Ausbildung lernt.

    Ein Staplerfahrer sollte ja vorher auch die Befähigung durch Seminare u. Schulungen erhalten.

    Wo finde ich evtl. etwas zum Thema?

    Danke für Antworten.

    geändert von – Barbara on 09/09/2010 10:25:38

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Marco,

    du solltest dich mit eurer BG abstimmen.

    Die werden dir sagen, was Sie akzeptieren können und was nicht.

    Berufsgenossenschaften bieten ja auch Seminare zum Thema Brandschutz an.

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    unser Brandschutzbeaufragtensoweit sagte mir grade das die BG mit dem Brandschutzbeaufragten nichts zutun hat. Das ist vielmehr eine gesetzliche Forderung und unter Umständen auch eine der (Feuer-)Versicherung.
    Ich würde eher das ganze mit der Versicherung klären.

    Gruß: Mr.Idea

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo Mr.Idea u. evereve99,

    die BG übernimmt die gesamten Kosten der Ausbildung und bietet auch Seminare an.

    Ein Brandschutzbeauftragter ist notwendig laut unserer Sicherheitsfachkraft und könnte mit der Versicherung nur evtl. im Brandfall etwas zu tun haben.

    Die BG scheint aber voll im Boot zu sein sonst würden sie ja nicht die Kosten übernehmen.

    Mir geht es aber um die jetzige Bestellung des Mitarbeiters ohne Ausbildung.
    Möglich oder nicht?

    Dazu konnte unsere Sicherfeitsfachkraft auch nichts sagen.

    Tschüß

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    nochmal ich,

    „Mir geht es aber um die jetzige Bestellung des Mitarbeiters ohne Ausbildung.
    Möglich oder nicht?“

    Genau diese Frage wird dir euer technischer Aufsichtsbeamte beantworten.

    Andere Möglichkeit wäre eine entspr. Anfrage bei http://www.komnet.de, aber die Antwort von denen dauert meist einige Tage.

    Gruß

    Evereve99

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    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Wieder ich,

    habe mal eben selber bei Komnet recherchiert, es gab schon eine entsprechende Anfrage, die ich dir hier unten noch kopieren werde.

    Klare Antwort: Es kommt mal wieder darauf an, diesmal nämlich auf seine Feuerwehrausbildung. Aber lies selber:

    Frage:

    Ein Mitarbeiter im Betrieb ist Hauptbrandmeister bei der freiwilligen Feuerwehr. Qualifiziert ihn diese Funktion als Brandschutzbeauftragten im Betrieb, so dass er unter anderem die Brandschutzbegehungen durchführen darf?

    Antwort :

    Die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten ist gesetzlich nicht geregelt. Anforderungen an die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten enthalten die technischen Regeln vfdb 12-09/01:2009-03 (02) und die BGI 847. Die vfdb-Richtlinie ist von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes herausgegeben worden und kann über den vds-Verlag bezogen werden. Berufsgenossenschaftliche Regelungen wie die BGI erhält man über http://bibliothek.arbeitssicherheit.de

    Nach der aktuellen vfdb-Richtlinie (Juni 2009) können ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten nur bestellt werden:

    •Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
    •Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können
    •Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.

    In der BGI 847 (vom April 2003) werden zum Personenkreis, der ohne zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden können, auch noch Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr genannt. Das dieser Personenkreis in der zitierten Aufzählung der vfdb-Richtlinie nicht mehr vorkommt, kann darin begründet sein, dass sich die Ausbildungsinhalte bei der Feuerwehr hauptsächlich auf den abwehrenden Brandschutz beziehen, wohingegen sich Brandschutzbeauftragte mit dem vorbeugenden Brandschutz beschäftigen.

    Aus diesem Grund und weil die vfdb-Richtlinie aktuelleren Datums ist, sollte sie bzgl. der gestellten Frage als Stand der Technik herangezogen werden. Der in der Frage genannte Hauptbrandmeister sollte somit die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können.

    Gruß

    Evereve99

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    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

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