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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Brandschutz-Zeugnisse: Aufbewahrungsfristen
Hallo,
meine Frage zielt in die Richtung von Aufbewahrungsfristen für Brandschutz- und Toxizitätszeugnisse von Kunststoffteilen.
Im www habe ich keine Infos gefunden. Es sieht also so aus, als sei dies nicht geregelt.
Sind euch gesetzliche Vorschriften gekannt?
10 – 15 Jahre erscheinen mir angebracht.
Wie lange bewahrt ihr diese Zeugnisse auf?
Zweck dieser Zeugnisse ist es, einen Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzten Kunststoff schwer entflammbar etc. sind.
Die Kunststoffe werden im Schienen- und Fahrzeugbau eingesetzt; z. B. als Innenraumverkleidung. Es kann also bei fehlerhaftem Material Gesundheit und Leben von Reisenden in Gefahr sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!
VG Rudi
Hallo Rudi!
Schau mal in die DIN EN 45545-1 und DIN EN 45545-2/A1 dort sollten auch weitere Normen aufgeführt sein. Um ehrlich zu sein wundere ich mich ein bisschen über deine Frage. Die Kunden die so was bestellen / verarbeiten haben im allg. eine vielzahl von Kundenforderungen an ihren Lieferanten (also euch) denn sie haben ja auch diese Nachweispflichten. Eure Technik oder euer Vertrieb sollten dazu Unterlagen / Verträge / Vereinbarungen oder Regelungen haben.
Gruß
Michael
Hallo, Michael,
die Aufgabe, mich um die Brandschutzzeugnisse zu kümmern, habe ich von einem Vertriebskollegen übernommen. Von dort waren leider keine Angaben zu erhalten – außer: „Die werfen wir nie weg.“ Deswegen meine Frage in diesem Forum.
Danke für den Hinweis zu den Normen. Werde mal bei Kollegen nachfragen, ob die jemand besitzt….
VG Rudi
Hallo Rudi,
Thema Aufbewahrungsfristen ist in meinem Unternehmen auch immer sehr aktuell. Bei uns gibt es ein Klassifizierungssystem, das die Fristen regelt.
Vllt hilft dir dieses Pdf erstmal weiter.