QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › BGV A2 zu BGV A3
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Hallo,
ich würde gerne mehr über die unterschiede zwischen BGV A2 und BGV A3 erfahren, ob und was für Aufkleber auf den Maschinen sein muss.
Unser Auditor ist dem nämlich ziemlich hinterher und wir müssen auf BGV A3 umstellen. Ich habe eine PDF Datei im Netz gefunden über die Regeln der BGV A3 aber über eventuelle Aufkleber habe ich nichts gefunden .
Danke
MFG
Nicwin[font=Georgia][/font=Georgia][navy][/navy]Wer Ordentlich ist, ist nur zu faul zum suchen
Hallo Nicwin,
ich weiß zwar nicht welche Dateien du gefunden hast, aber grundsätzlich kann ich dir hierzu nur die Online-Datenbank des Hauptverbandes der BGs empfehlen. (unter http://www.hvbg.de) Hier findest du die orginal BGV und die dazugehörige Durchführungsanweisung.
Ob du irgendwelche „Bäbber“ irgendwo hin kleben sollst, müsste dort festgelegt sein.
Grüße
s.OliverHallo Nicwin,
äh, von BGV A2 umstellen auf A3?
Versteh ich nicht so ganz was hier die Anforderung genau sein soll..
Soweit ich das im Kopf hab befasst sich A2 mit Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit und A3 mit der Prüfung elektrischer Anlagen, was stellt man da um ?
Wie mein Vorgänger beschrieben hat, einfach mal da schauen oder bei der für euch zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dort findest du die Vorschriften im Netz und kannst sie dort auch als Druckausgabe bestellen.
Diese Vorschriften sollten sowieso an strategisch wichtigen Punkten im Betrieb ausliegen, damit sich jeder Mitarbeiter informieren kann (wollte unser Auditor schonmal sehen !).
Und dann einfach mal durchlesen, und Sie werden geholfen !
Gutes Gelingen.
Grüßer
Evereve99
a2 war früher mal die jetztige a3
a2 ist jetzt ein andere Bereich
Na hoffentlich macht das Niemand mit unseren Autobahnen….
Evereve99
Soll das heißen das sich nichts außer der Name ändert?
Wer Ordentlich ist, ist nur zu faul zum suchen
AnonymGast29. September 2005 um 8:44 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
in der Tat – außer der Ordnungsnummer hat sich von der BGV A2 zur BGV A3 nichts geändert.
Die neue BGV A2 (Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte) sollte unbedingt an diese Stelle, deshalb musste die alte BGV A2 eine Stelle aufrücken.
An den Prüffristen hat sich übrigens nichts geändert. In der Vorschrift steht übrigens nichts über die Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln mit irgendwelchen Prüfplaketten.
Frank R.
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