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Hallo alle Zusammen,
die DIN EN 9100 spricht unter 7.4.1 / d von „genehmigten Bezugsquellen für spezielle Prozesse“.
Kann mir mal einer sagen, was ich als Zerspaner darunter verstehen muss ?Sind dabei die „Zulieferer“ gemeint, die spezielle Prozesse anwenden, oder bezieht sich das auf die eigentlichen Verfahren (Duchführung) der speziellen Prozesse ?
Viele Grüße
HABU
Hallo HABU,
meinst Du nicht die 9001:2000??
Unter den Punkt 7.4.1 in der 9001:2000 steht der Punkt „Beschaffungsprozess“
Unter den Punkt 7.4.1.3 ist zu finden „Vom Kunden freigegebene Bezugsquellen“.
Damit ist folgendes gemeint:
Es gibt Kunden die schreiben ihren Lieferanten vor, bei welchen Unterlieferanten Sie z. B. Beschichten müssen (Chromatieren/Verzinken)oder
wo Sie Zukaufteile beziehen müssen (z. B. Zugfedern) Es dürfen dann nur diese Unterlieferanten verwendet werden.Gruß
André
AnonymGast3. August 2004 um 8:32 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo André,
du musst eine andere DIN EN ISO 9001:2000 als ich haben. Den Punkt 4.1.3 „Vom Kunden freigegebene Bezugsquellen“ gibt es bei mir nicht?!
Hallo HABU
Ich nehme an, du meinst tatsächlich die DIN EN 9100 – Luft- und Raumfahrt – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen und Qualitätssysteme; Qualitätssicherungsmodelle für Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung.
Ich verstehe nur nicht, warum du das Forum als Zerspaner fragst. Eigentlich müsste sein QMB diese Frage beantworten können und auch er müsste diese Prozesse unter Berücksichtigung der 9100 definieren.
Ganz frei interpretiert: Du must deine Lieferanten von deinem Kunden freigeben lassen. Ich weiß nur nicht, ob diese Freigabe in der Luft- und Raumfahrtbranche für jeden Lieferanten erfolgen muss, der eine direkten Leistung zum Produkt liefert. In der Automobilindustrie läuft das sicher etwas anders.
Gruß
Roland
Hallo Roland,
ich meine tatsächlich die 9100 (Luft- und Raumfahrt).
Ich bin gerade damit beschäftigt die Anpassung von 9001 auf 9100 vorzubereiten.
Da hier noch niemand irgendwelche Erfahrungswerte mit Luftfahrtnormen hat und diese Forderung in der 9001 so nicht existiert, habe ich die Frage mal in die Runde geworfen.Die Norm sagt an dieser Stelle:
„Die Organisation muss:
d) sicherstellen, dass, falls erforderlich, sowohl die Organisation als auch der Lieferant vom Kunden genehmigte Bezugsquellen für spezielle Prozesse verwenden;“Dabei ist war mich leider nicht eindeutig, ob mit Bezugsquellen nun die Lieferanten (bzw. deren Lieferanten) oder die Verfahren für diese speziellen Prozesse gemeint sind.
Vielen Dank für die Info
Viele Grüße
HABU
Hallo Roland und Habu,
Roland, du hast natürlich recht das man den Punkt 7.4.1.3 nicht in der 9001:2000 findet.
Ich habe diesen Punkt aus der TS 16949 rausgesucht. Nach meiner Interpretation sagen die zwei Forderungen, aus der 9100 und der TS 16949 dass gleiche aus.
Gruß
André
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