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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Betriebsvereinbarung bei Einführung von einem CAQ System?
Hallo zusammen
Wir führen in Kürze ein CAQ System bei uns im Werkzeugbau ein.
Mein Chef und ich sind uns jetzt unsicher, ob wir dafür eine Betriebsvereinbarung aufsetzen sollten -> weil man ja bei einem CAQ System immer nachvollziehen kann, wer welche Messwerte eingegeben hat. Und im Moment gibt es ja bzgl. (neuer) Software immer eine „großes Geschrei“ von wegen Datenschutz, etc.
Unser Betriebsrat ist momentan ziemlich auf Krawall gebürstet, und legt sich bei so gut wie jeder Möglichkeit mit der Geschäftsführung an. Ich will den Betriebsrat daher jetzt nicht unbedingt deswegen ansprechen, weil ich keine schlafenden Hunde wecken will.
Hat hier irgendjemand eine Betriebsvereinbarung für ein CAQ System geschrieben, oder hat eine Idee, ob man diese für ein CAQ System haben muss -> oder auch nicht?
Ich persönlich glaube nicht, dass man eine benötigt. Aber ich habe damit auch keinerlei Erfahrung…
Vielen Dank im Voraus für Eure Meldungen.
Hallo,
‚wer welche Messwerte eingegeben hat‘ ist doch eh eine Normforderung (Stichwort Nachvollziehbarkeit). Die Information solltet ihr auch ohne CAQ System bislang erhoben haben.
Kritisch ist eher, wenn nachvollzogen kann, wie schnell ein bestimmter Mensch gearbeitet hat und sich so eine neue Qualität personenbezogener Daten ergibt.
Generell halte ich es für recht spät, den BR erst jetzt mit einzubeziehen, hier sollte schon in der Designphase ein Gespräch stattfinden, damit der BR seine Punkte bringen kann und die ggf. auch ins Lastenheft kommen.
–Rainaari