Betriebsanweisungen2004-10-08T13:18:15+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Betriebsanweisungen

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    Hallo Forum,
    vieleicht ne doofe Frage.. aber:
    Gibt es eine gesetzliche, oder aber auch z.B aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften heraus,Vorgabe, WER im Unternehmen die Betriebsanweisungen (§20 GefStoffV) UNTERSCHREIBEN muss? Oder kann ich das nach Lust und Laune in meiner innerbetrieblichen Unterschriftenmatrix regeln?
    mfg Blackberry

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    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    Ergänzung: Mit Unterschreiben meinte ich natürlich das „In Kraft setzen“

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Blackberry,

    nööh, doof is dat nich und nöö, geht auch nicht nach Lust und Laune :-).
    Spaß beiseite, die Betriebsanweisungen müssen bereichsbezogen sein. Daraus folgt, dass der Bereichsvorgesetzte die Betriebsanweisung unterschreiben muss. Betriebsanweisungen weisen auf die Gefahren im Umgang mit speziellen Gefahrstoffen hin. Sie sind Schulungsunterlage der jährlichen Unterweisung für Gefahrstoffe. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe mit gleichem Gefährdungspotential (z.B. bestimmte organische Lösungsmittel) können zusammen gefasst werden.
    Zusätzlich empfiehlt es sich, den Ersteller der Anweisung unterschreiben lassen, der die Richtigkeit garantiert. Trotzdem liegt die Verantwortung aber beim Vorgesetzten!
    (Anmerkung: Wenn die Gefahrstoffe im gesamten Bereich eingesetzt werden, dann würde ich den übergeordnet Verantwortlichen unterschreiben lassen)
    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    letzendlich ist eh immer der allerhöchste chef verantwortlich

    aus der nummer kommte nie raus
    er kannn ur noch einen mit ins boot holen
    wenn der scheiß baut ist der boss trozdem dran, denn er hat ihn ja ausgewählt und scheinbar nicht genügend überwacht

    ist ne prima sache diese gesetze/vorschriften

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    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    ……. Daraus folgt, dass der Bereichsvorgesetzte die Betriebsanweisung unterschreiben muss.

    Hallo, der Rest ist klar, aber deine Schlussfolgerung…… <Auditormoduson>WO steht das?<Auditormodusoff/>
    Bitte nicht falsch verstehen, mir gehts wirklich nur darum ob und wo das festgeschrieben steht.. (große Diskussion hier im Haus)

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo

    eigentlich ist doch für jedes Unternehmen ein Arbeitsschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig ob ein Mitarbeiter dazu berufen wurde und der Arbeitsschutz als Stabsstelle etabliert wurde oder ob der Chef den Arbeitsschutz selbst übernimmt.

    Für mich war die Sache bis heute eigentlich klar: Wer für den Arbeitsschutz verantwortlich berufen und geschult wurde – ist ja eigentlich gesetzliche Pflicht – ist auch für Betriebsanweisungen verantwortlich.

    Bis jetzt habe ich Betriebsanweisungen immer nur an den betroffenen Arbeitsplätzen gesehen und zwar ununterschrieben. Der Inhalt wurde in regelmäßigen Belehrungen der Mitarbeiter geschult. Die Mitarbeiter bestätigen dann mit ihrer Unterschrift, dass sie wissen, wie sie mit Betriebsanweisungen umzugehen haben und dass sie die belehrten Inhalte verstanden haben. Bis jetzt war das für mich eine saubere Regelung. (?????)

    Gruß

    Vivian

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Blackberry,

    ….

    WO steht das?

    Das ist eine Folge von §20 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung. „Der Arbeitgeber hat eine arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, …..“
    Folglich dient es dem Nachweis, dass der Arbeitgeber (Vorgesetzte / Bereichsleiter) seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Ihr könnt es natürlich auch bei der Führung aufhängen.

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    P.S. Man könnte jetzt natürlich eine Diskussion darüber lostreten, ob er das Unterschreiben delegieren darf. Bei uns ist es immer der Ersteller (Fachabteilung Gefahrstoffe) und der Bereichsleiter

    geändert von – QMarc on 11/10/2004 17:50:21

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    ganz klar die GF oder jemand der durch die GF beauftragt wurd setzt Sie in Kraft

    wenn GF beauftragt , dann am besten immer schriftlich, was in einigen Fällen auch gesetzlich gefordert ist.

    Angst vor dem schriftlichen beauftragen braucht die GF nicht zu haben,

    denn

    im zweifel steht sie vor dem Kadi *g*
    sie können nur noch jemanden mitnehmen

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