Betriebsanweisung / Gefahrstoff / SDB2012-10-15T15:31:56+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Betriebsanweisung / Gefahrstoff / SDB

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Einfache Frage: Muss ich eigentlich bei einer BA für einen Gefahrstoff das SDB mt in den Betrieb geben bzw. wo ist sowas schriftlich geregelt?

    Gruß
    Michael

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Michael,

    Auch wenn es nicht geregelt sein sollte – es macht auf jeden Fall Sinn, das SDB über einen Gefahrstoff mitzugeben. Schliesslich hat der AG eine Fürsorgepflicht – und darf ruhig auch übererfüllt werden, wenn es um das Thema Gefahrstoffe geht.

    Im Intranet hab ich die Dokumente miteinander verlinkt.

    D.h. eine BA zum Umgang mit einem Gefahrstoff enthält einen Link auf das SDB – durch Mausklick gelangt der Anwender auf das SDB. Gut ist, wenn der Hersteller seine SDB über Internet anbietet – dann hat man auch immer das aktuelle SDB zur Hand.

    Gruß

    Martin S

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin Michael,

    bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten
    1.
    angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen, und
    2.
    soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel
    in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. 2Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.

    (2) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit
    1.
    die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und
    2.
    die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten.

    Also ich verstehe daraus das man entweder ein SDB oder besser eine BA aushängt.
    Beides zusammen wäre zuviel des guten und würde die notwendige Information nur erschweren.
    Die BA ist ja im Prinzip nichts anderes als ein SDB in Kurzform.
    Ich würde dir raten grundsätzlich nur BA auszuhängen. Sein wir doch mal ehrlich wer als nicht geschulter versteht ein SDB?
    Für manch einen ist die BA ja schon zu viel.

    Gruß: Mr.Idea

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Mr. Idea,

    grundsätzlich stimme ich Dir zu, dass zu viel Information schädlich ist.

    Daher ist die weiterführende Information bei mir nur verlinkt, so dass sie bei Bedarf / weiterem Interesse abgerufen werden kann.

    Für Rettungskräfte / Allergiker etc. enthält ein SDB weiterführende Information, die in einer BA nicht unbedingt enthalten sind.

    Viele Grüße

    Martin S

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Michael,

    bei uns gibt es Links im Gefahrstoffverzeichnis, welche auf die SDB zielen.

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

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