QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Betriebsanleitung
-
AutorBeiträge
-
Hallo,
wir stellen Zubehör für Hochdruckreiniger her und vertreiben dieses weltweit an Händler und Großherstellern.
Da es für einige Produkte aber noch keine Betriebsanleitung gibt, sind wir grade dabei diese zu erstellen.
Jetzt kam aber die Frage auf wie das mit der Mehrsprachigkeit aussieht. Muss eigentlich eine Betriebsanleitung in der Landessprache sein wo das Produkt verkauft wird oder reicht hier deutsch/ englisch aus? Wo kann man das ganze notfalls nachlesen?
Danke für eure Hilfe im voraus!
Gruß: Mr.IdeaHallo
Pauschal D/E geht nicht.
EG MaschRL Punkt1 Punkt7 Punkt4 im Anhang1 steht DEINE Lösung.
EG-Gebiet: Die BAL ist in der Sprache des Verwendungslandes zu schreiben!(z.B.:Spanisch)Ausserhalb EG (z.B,:Taiwan) : Vertragliche Regelung aushandeln.
R.
Hallo,
Betriebsanleitungen sind eines der kritischsten Probleme der Produkthaftung und zwar in sehr vielen Ländern.
Es gilt die Faustregel: Betriebsanleitungen müssen in der Sprache (unter gegebenen Bedinungen auch Symbolik) formuliert sein, die der allgemein übliche Anwender versteht. Das heist z. B. auch, dass du für einen intelligenzmäßig sehr einfach strukturierten Menschen auch recht einfach und verständlich formulieren musst. Er muss es schlüssig verstehen können.
Einer meiner Lieblingsfälle:
Ein deutsches Unternehmen für Babynahrung wurde in Afrika zu massiven Schadenersatzleistungen verurteilt, weil der übliche Nutzer – die analphabetische afrikanische Mutter – keine Chance hatte, die Anleitung auf der Verpackung der Babynahrung zu lesen und zu verstehen. Einige Kinder starben. Gefordert wurde eine eindeutige Symbolik mit unmissverständlichen Bildern.
Die Mühe einer Übersetzung wird sich abhängig vom Produktrisiko lohnen.
Gruß
Vivian
Hallo Vivian,
kannst Du mir bitte weitere Infos zu Deinem Beispiel geben? Danke.
Viele Grüße
Barbara
Hier Links zu dem Thema
http://www.doculine.com/news/1997/07_97/Produkthaftung.htm
http://www.osec.ch/osec/intranet/Arbeitscollection/Produkthaftung_und_Betriebsanleitung.htm
http://www.tekom.de/vollanzeige.jsp;jsessionid=5EEAF955EF8DFC3256F59C7F12807C71
http://www.glossa.de/rechtsvorschriften/uebersetzungsanforderung.html
Hallo Barbara,
der genaue Wortlaut des Urteils liegt mir leider nicht vor. Das Beispiel wird jedoch in Fragen Produkthaftung und Produktbeschreibung von jedem Jura-Prof. strapaziert.
Ich werde mal ganz tief ins Netz eintauchen und schauen, ob sich das konkrete Urteil finden lässt. Ich melde mich.
Schöne Grüße
Vivian
Hallo Barbara,
ich habe mal gekramt.
Die Fälle mit der Babynahrung hat Nestlè verzapft. Leider gab es den Ärger bereits in den 70er Jahren, möglich das deshalb das Urteil nicht im Internet auffindbar war. Es ist anzunehmen, dass es um diese Problematik eine Menge Einzelurteile gibt.
Also ich habe mal ein Erinnerungszentrum mit Hilfe meiner Vorlesungsmitschrift auf Trab gebracht. Nestle hat in den 70er Jahren eine äußerst aggressive Werbekampagne für künstliche Babynahrung und gegen das Stillen gestartet. Muss eine ziemlich weltumspannende Kampagne gewesen sein. Infolge dieser Aktion hat Nestle auch in Krankenhäusern und Gebutsstationen der 3. Welt kostenlose bzw. stark verbilligte Produkte per Gießkannenprinzip verteilt. Die Mütter, meist naiv und unwissend, haben wohl eingepackt, was sie tragen konnten – ist verständlich – und sind mit ihren Kindern wieder in ihre Dörfer gezogen. Damit die „wertvolle“ Babynahrung möglichst lange vorhält, haben sie natürlich beim Anrühren an Pulver gespart. Lesen konnten sie die Anweisungen eh nicht. Infolge dessen bekamen die Kinder Duchfall und es kam zu Todesfällen.
Es hat um diese Geschichte enormen Arger mit der Weltgesundheitsorganisation, UNICEF usw. gegeben. Nestle wurde weltweit für diese Praxis boykottiert.
Zum Schmökern:
http://www.ibfan.org/german/issue/history01-de.html
http://www.medicusmundi.ch/med/med015.htm
http://www.evb.ch/product.cfm?product_id=182
Schöne Grüße
Vivian
PS.: Jetzt ist klar, wie man kleine Helden groß bekommt
Hallo Vivian,
danke für die ganzen Links :-)
Auch noch eine gute Seite zum Thema Verstoß gegen das Säuglingsnahrungswerbegesetz:
HIPP ist gerade im Kommen, aber ob die das soo gut finden, bezweifel ich…
Viele Grüße
Barbara
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.