betriebliche Beauftragung erlischt2007-12-03T14:44:36+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement betriebliche Beauftragung erlischt

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Moin zusammen,

    ich habe wieder mal etwas Klärungsbedarf.

    Ein Kollege wechselt intern auf eine andere Position.

    In der alten Position war der Kollege „beauftragte Person Gefahrgut“.

    Aus meiner Sicht ist diese Beauftragung auch formal zu revidieren.

    Wie mache ich dieses korrekt?

    Reicht es aus, eine Kopie der Beauftragungsurkunde beispielsweise mit Vermerk „Diese Beauftragung erlischt zum ….“ durch die GL unterschreiben zu lassen? Dieses dann in die Personalakte, Kollege kriegt Kopie und aus die Maus?

    Wie handhabt ihr so etwas?

    Bin sicher dass Forum wieder einmal helfen wird!

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Moin evereve,

    wir mussten das bisher nicht handhaben.
    Aber deine geplante Vorgehensweise klingt für mich plausibel. Keine Einwände.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Nochmal ich,

    keine weiteren Meinungen zum Thema?

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo
    Wir reviedieren unsere „Liste der beauftragten Personen“ jährlich. Dabei würde der alte Stand archiviert und der neue Stand (mit neuem Beauftragten) aktuell.
    Gruß
    Lothar

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo Evereve,

    bei uns im öffentlichen Dienst wird ja öfter mal jemand beauftragt und auch wieder abbestellt. Wir machen das dann so: Derjenige, der zur Beauftragung befugt ist, muss die Beauftragung auch wieder zurücknehmen. In der Regel wird dann ein Schreiben an den Betroffenen Mitarbeiter mit dem Inhalt gegeben: „…hiermit wird die Beauftragung zum ……..beauftragten mit Wirkung zum (Datum) widerrufen.“ Will man das dann ganz rechtssicher machen, lässt man sich auf der Kopie des Schreibens den Empfang quittieren. Und letztlich sind dann noch die anderen Beteiligten (Kollegen, andere Behörden usw.) über den Widerruf zu informieren, damit auch klar ist, dass der „alte“ Beauftragte nicht mehr im Spiel ist.

    Gruß
    Entchen

    geändert von – Entchen on 06/12/2007 13:50:59

    geändert von – Entchen on 06/12/2007 14:16:41

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben