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Hallo!
Wir hatten vor einigen Tagen ein Voraudit. Dabei wurde bemängelt, das es keine Bestellung zum QMB gibt. Wir haben jetzt keine TS 16949 an der Wand. Aber wo genau steht, das man das haben muss. Natürlich steht in meinem Arbeitsvertrag, das ich der Leiter QS / QM bin. Reicht das?
Gruß
MichaelWas das alles, was dazu geführt hat, die Zertifizierung zu verweigern?
Wenn ja dann schießt den Auditor auf den Mond.Normalerweise muss da schon mehr im Busche sein.
Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.AnonymGast19. Januar 2012 um 11:20 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
gem. 5.5.2 „Beauftragung der obersten Leitung“ ist ein QM zu benennen.
Die Form der Benennung ist nicht festgelegt.
Daher sollte die arbeitsvertragliche Bestellung doch ausreichend sein.
Gruß
Martin S
Hallo QM-FK,
Hallo Martin S.Nee, die Zertifizierung haben wir, war ja nur ein Voraudit für die Re Zertifizierung. Das mit dem Arbeitsvertrag sehe ich auxch so. Ich habe auch noch ne so eine Ernennung gesehen (außer beim UMB)
Gruß
MichaelDie Bestellung eines QMBs kann formlos schriftlich erfolgen („Hiermit bestelle ich Herrn … als Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO XXXXXX“).
Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung von großer Bedeutung. Was will man denn mehr?
In Deutschland können Verträge sogar mündlich geschlossen werden, d.h. wenn der Chef Herrn XXXX im Meeting vor 20 Personen als QMB (nach ISO 9001) vorstellt, dann gibt es 20 Zeugen für diese (mündlich) geschlossene Vereinbarung.
Solange die Form einer Bestellung nicht eindeutig geregelt ist, sollen sich Auditoren nicht als Hobby-Advokaten aufspielen.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Noch ein Nachtrag:
Juristisch sind „Beauftragungen“ und „Benennungen“ so verwandt wie Pferdeäpfel und Adamsäpfel.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Ach ja:
nachzulesen in
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=13226&lid=DE&bid=BAS&Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Hallo Michael,
da die Form einer Berufung / Ernennung / Bestellung zum QMB nicht detailiert vorgeschrieben ist (ich wüßte jedenfalls keine Vorgeschift wo drinne steht wie man zum QMB ernannt werden muss) kann man das ganz kreativ handhaben.
Wir z.B haben die Berufung zum QMB so geregelt das wir ein Organigramm haben das den QMB mit Namen aufführt.
Da das Organigramm ein gelenktes Dokument ist, ist die Freigabe durch die GL mit Datum und allem was ein Auditorenherz höher schlagen läßt klar dokumentiert.
Für andere Beauftragte ( z.B: AGG, Datenschutz, Arbeitsschutz, etc.) Haben wir eine „Liste der Beauftragten der GL“ als gelenktes Dokument wo drinne steht, wer wofür beauftragt ist.
Ist für uns eine praktische Lösung.
Natürlich gint es auch weitere kreative Möglichkeiten Beauftragte zu ernennen.
Wichtig ist das die ernnung dokumentiert ist mit folgenden Pkt:
-wer?
-hat wen?
-wann?
-zu was?
-wofür? ernannt.
Also wenn man die o.a Punkte in seiner Dokumentaion beachtet, sollte jeder „normale“ Auditor zufrieden sein.Gruß aus dem Süden
iso-mänWir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.
Hallo iso-män,
ich könnte mir vorstellen, dass im Ereignisfall ein kreativer Anwalt eure Lösung vor Gericht zerpflückt.
Was mir fehlt, ist die Unterschrift der benannten/beauftragten Person an irgendeiner Stelle (Sei es Formular oder Arbeitsvertrag).
Wie kann denn jede Person wissen, welche Dokumente die GL freigegeben hat und ob er darin steht?
Ich bleibe hier jedenfalls ein Freund der Unterschriftenlösung
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZAnonymGast20. Januar 2012 um 9:51 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
arbeitsvertraglich gehört die Bennenung / Tätigkeit als QMB – auch im eigenen Interesse – dokumentiert.
Und den QMB im Organigramm + Kontaktdaten darzustellen, ist eigentlich selbstverständlich.
Anders sieht es im Umweltbereich aus:
Z.B. muss der Abfall- / Immssionschutzbeauftragte per Gesetz schriftlich von der GL bestellt und die Bestellung der Behörde angezeigt werden.Ansonsten gilt: Sofern kein Beauftragter bestellt oder benannt ist, darf die GL diese Rollen übernehmen.
Gruß
Martin S
geändert von – Martin S on 20/01/2012 11:53:07
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