QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Beschaffung von Standardmaterial ohne Spezifikatio
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Hallo zusammen,
habe einige Fragen zum Einkauf von Katalogware (z.B. Dioden): Wie handhabt ihr Materialien, die vom „offenen Markt“ gekauft und verarbeitet werden, also Bauteile für die keine spezielle Spezifikation vorliegt, da es sich um Standardmaterial handelt (wie elektr. Bauelemente die nach Katalog gekauft werden).
Das Datenblatt vom Lieferanten ist vorhanden, nur ist das kein gelenktes Dokument. Wie kann ich mich in Bezug auf Verännderungen, Lieferanten-Teilenummer, Gültigkeit des Datenblattes, Prozessänderungsmitteilungen absichern???
Die andere Frage ist, wie behandele ich eventuell auftretende Abweichungen vom Datenblatt bei Eingangskontrolle?
Ist das Produktdatenblatt des Lieferanten ein relevantes Beschaffungsdokument auf das ich referenzieren kann?
Was muss evtl. getan werden, um dem Geschäftsbetrieb eine solide Basis zu geben und auditsicher zu sein?
Danke schon mal vorab, bin gespannt auf eure Erfahrungen!Hallo Christel!
Willkommen im Forum!
Bevor jetzt etliches geschrieben wird, würde mich eins interessierren: Fertigt ihr ein Produkt für eine bestimmte Industrie (Auto, Medizin etc.) oder ein Produkt das jeder kaufen kann (Unterhaltungelektronik etc.)?
Gruß
MichaelHallo Michael,
auf deine Frage kann ich mit sowohl als auch antworten, das macht es wahrscheinlich nicht einfacher?!
Grüsse ChristelHallo!
Recht hast Du, aber!
Lieferung an spezielle Kunden: Erfassen der entsprechenden Kundenforderungen für Beschaffung und Lieferung und daraus das System für diese Bereiche stricken (klingt einfach, ist es nicht)
Lieferung an jedermann: Produkthaftungsgesetz, gesetzliche Vorgaben, eigene Vorgaben. Daraus ebanfalls das System beschreiben und leben. Bei der Vielfalt der Forderungen und Produkte solltet ihr über eine Softwarelösung nachdenken. Viele Lieferanten bieten die Datenblätter als Download auf einer Internestseite an. Jemanden verpflichten dies regelmäßig und dokumentiert zu prüfen. Ist bei speziellen Kunden sowieso vorgeschrieben. WE Prüfung über EDV oder Software mit einer Verknüpfung zu den jeweils aktuell vorliegenden Datenblätter. Eine Prüfung ohne EDV untersagen, auch kein Ausdruck der Datenblätter mehr zulassen. Liste mit den vorliegenden Datenblätter an die Lieferanten senden und eine Bestätigung bzw. Aktualisierung einfordern. Das bringt euch schon mal wesentlich weiter.Gruß
MichaelHi!
Ist schon eine Weile her, dass ich mich mit elektronischen Bauelementen (Braunware) beschäftigt habe, war aber ein tolle Zeit!
Also, so weit ich mich erinnere, sind Werte aus den Katalogen von Halbleiterherstellern schon verbindlich. Allerdings muss beachtet werden ,dass hinter den Werten stets typische Werte zu verstehen sind.
Wenn also die Verstärkung eines Transistors mit z.b: 500 angegeben wird, so ist das der typische Wert, vergleichbar mit dem Mittelwert einer NV.Allerdings gibt es in der Regel keine Angaben über die Streuung. Damit wird es schwiedrig, eine gültige Aussage zu treffen oder zu reklamieren.
Bei elektr. Bauelementen muss daher, wenn es wesentlich ist, während der Funktionsprüfung dieser Parameter geprüft werden. Weicht der Mittelwert zu stark ab, stimmt dann der Typische Wert nicht mehr.
Allerdings gibt es auch kaum Angaben über die Streuung des typischen Wertes.
Wenn es eng wird, muss man eben enger spezifizierte Bauelemente beschaffen.
Systemmanager:-)
Hi, Christel,
ich bin in der Elektronik-Entwicklung tätig und höre in Gedanken gerade den Wohnungsbrand prasseln, ausgelöst von Fernsehern in „Stand-By“, letztlich ausgelöst von einem bestimmten Kondensator, nachdem der Zulieferer des Zulieferers die Kosten um einen 1/10 Pfennig gesenkt hatte.
Produkthaftung – der Fernsehgerätehersteller.„Standardmaterial“ – Bastelmaterial kaufe ich auch über ebay, aber welche Retouren werden da verhökert?
Dioden, Leistungsdioden gibt’s im selben Gehäuse mit Spannungsfestigkeit 400V und Varianten mit nur 50V.
Der Entwickler muß in der Bauteileliste den genauen Typ spezifizieren und spätestens beim Nachladen des Bestückungsautomaten muß jemand auf die Schachtel gucken, ob vom richtigen Hersteller gekennzeichnet mit dem richtigen Typ.Ein Kollege beschimpft sich gerade selbst, einem namhaften Lieferanten vertraut zu haben, sein UHF-Verstärker verfehlte im Intercept-Punkt selbst die Minimalwerte im Datenblatt, eine ganze Charge Antennen, jede so teuer wie ein Ferrari, fiel durch die Endprüfung und mußte umgebaut werden.
Seitdem wird beim Konkurrenten gekauft und auch dessen Verstärker stichprobengeprüft.Natürlich könnt Ihr Gleichrichterdioden von Conrad kaufen, aber zumindest das Gerät muß nachher am Regeltrafo und in der Klimakammer auf maximale Netzspannung bei Maximaltemperatur geprüft sein über eine Mindestdauer.
Ciao
Wolfgang HornHallo zusammen,
vielen Dank schonmal für eure Beiträge.
Michael, du hast den Finger in der Wunde, wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste ich für jede Koponente eine Spezifikation erstellen (entsprechend Datenblatt und Kundenanforderung), dass ich mir auch noch vom Lieferanten bestätigen lassen muß um auditsicher zu sein oder wie sieht das in der Praxis aus mit „Systeme für diese Bereiche stricken“?Hi!
Genau, Du kannst aber die Artikel eines Lieferanten in einer Spezifikation zusammenfassen. Auflistung der genauen Bezteichnung uns Spezifikationen, quasi eine QSV von euch für den Lieferanten.
Wichtig ist die Bestätigung vom Lieferanten. Ausnahme, er hat ein Internetportal oder Datenbank, worauf Du Zugriff hast. Dann ist er für die Aktualität verantwortlich und Du dokumentierst nur die Zugriffe.
Gruß
Michael -
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