Hallo Mike,
also ISO TS 9001 kenn ich nicht gut genug aber nach der DIN EN ISO 9001 steht zwar nicht wortwörtlich drin, dass es schriftlich sein muss aber nur schriftlich kann man Verantwortung und Befugnisse regeln, um keine Grauzonen entstehen zu lassen.
Die meisten Auditoren wollen übrigens eine Ernennungsurkunde sehen.
Der QMB muss aber auf jedenfall schriftlich namentlich benannt sein (Organigramm etc.).
Grüße Alblondie.