QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Berechtigungen im QM HB
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Schönen guten Tag,
Ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Tobias, 28 Jahre und seit kurzem in einem Unternehmen als QM verantwortlicher eingesetzt obwohl ich noch keine Schulung dafür gemacht habe. Diese folgt erst im Sommer.
Nun hat er mir ein paar aufgaben gestellt wo ich nicht weiß wie ich diese richtig einordnen soll.
Aufgabe 1:
Ich soll ein Liste erstellen mit allen Berechtigungen im Unternehmen. Also wer hat Berechtigung für usb-Laufwerk am PC oder wer ist berechtigt die Server zu verwalten.sowas halt. Aber ich weiß nicht in welcher Form ich dass ins QM Handbuch. Es ist ja weder ne AA noch eine VA. Mach ich dass als Formblatt mit einer einfachen Auflistung.
Aufgabe 2:
Begriffsdefinition von Basic Engineering und Detail Engineering. Im Prinzip gleiche Frage. In welcher form wird dass integriert ins QM HB
Ich danke schon mal für eventuelle Antworten
Mit freundlichem Gruß
Hallo, Tobias,
und herzlich willkommen hier im Forum.
Zu deiner Aufgabe (1) Berechtigungen:
Wenn es um Berechtigungen für USB-Laufwerk etc. geht, dann erstmal die Frage, wie ist es bisher im Unternehmen geregelt worden? Scheinbar noch garnicht – weil es keinen EDV-Verantwortlichen gab? Muss jetzt der QM auch noch diese Aufgaben übernehmen?
Kannst du diese Aufgabe an die Abteilungsleiter delegieren, die eine Liste mit den erforderlichen Berechtigungen für ihre Mitarbeiter erstellen?
Warum soll diese Liste in das QM-Handbuch? Zu welchem Prozess? Man könnte die Liste in ein EDV-Handbuch oder Organisationshandbuch integrieren.Wenn du die Liste zu Berechtigungen und Verantwortungen erstellst, berücksichtige folgendes:
– Vertreterregelung
– Wissens- und Erfahrungsstand (z. B. für Serververwaltung)
– interne und externe SchulungenZu deiner Aufgabe (2) Begriffsdefinition
In all unseren Prozessbeschreibungen (PB) gibt es einen Abschnitt „Prozessspezifische Begriffe und Abkürzungen“. Dort werden alle Begriffe aufgelistet, die in der PB verwendet werden und u. U. nicht allen Mitarbeitern vertraut sind.
Du könntest alle Begriffe rund um das Thema „Basic Engineering und Detail Engineering“ in der entsprechenden VA definieren.Falls ihr nach ISO 9001-2015 zertifiziert seid oder es vorhabt: Die Revision fordert kein QM-Handbuch mehr :-)
VG Rudi
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
VG Tobias
Hallo Tobias,
magst du etwas zu deiner Branche sagen?
Habt ihr ein existierendes QM System oder wird das erst eingebaut? Wer hat vor dir QM gemacht (und warum macht er/sie es nicht mehr)?
mfg Rainaari
Hallo Tobias!
Wenn’s irgendwie Deiner GL beizubringen ist: Vergiß‘ das mit der Liste! Wird sie jemals ab Erstellung so sauber gepflegt sein, daß sie mit den tatsächlichen Systemberechtigungen übereinstimmt? Sobald es um irgendwelche Weichwaren geht: Mach‘ die Berechtigungen innerhalb bzw. über selbige Weichwaren und sorge nur dafür, daß Du über Abfragen mit geringem Aufwand rauskriegen kannst, wer was darf. Und dann setz‘ Dir zwei Mal im Jahr einen Termin in den Kalender, an dem Du das alles durchgehst und auf Plausibilität und Systemleichen überprüfst.
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