Zwar schon ne Weile her, aber ich möcht trotzdem meinen Senf dazugeben.
Es KANN Sinn machen, den Berater im Organigramm unterzubringen. Und zwar dann, wenn er am TS Audit teilnehmen soll. Als Berater DARF er es nicht. Ist er aber auf einer Funktionsstelle, dann darf er.
Dino
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Ich glaube an die friedliche Koexistenz von Menschen und Fischen.
(George W. Bush)