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Hallo in die Runde!
Was sollte in der Beauftragung zum QMB alles hinsichtlich Rechte und Pflichten bzw. Stellung/Status in der Firma aufgeführt sein?
Hat jemand ein „Muster“ eines beauftragungsschreibens oder einer Urkunde?
Viele Grüße aus dem sonnigen Bonn
Thorsten
Hallo Qualli,
schau mal in die Normen 9001 und 9004 unter Pkt. 5.5.2, da stehen zumindest die Anforderungen, die er zur Aufrechterhaltung des Systems erfüllen bzw. zu denen er ermächtigt werden muss.
IsoMan
Für die Einführung und Aufrechterhaltung eines QM-Systems muss ein sogenannter QM-Beauftragter ernannt werden. Die Ernennung sollte schriftlich durch die Geschäftsführung erfolgen. In sehr kleinen Unternehmen werden die Aufgaben des QM-Beauftragten häufig durch die Geschäftsführung und z.T. auch von externen Beratern wahrgenommen.In der Regel kommen folgende Aufgaben/Verantwortungen auf den QM-Beauftragten zu:
· Aufbau- und Aufrechterhaltung des QMS ·
Förderung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter in allen Bereichen des Unternehmens · Mitwirkung bei der Überwachung der Erfüllung der Q-Politik und -ziele · Durchführung von Schulungen und Info-Veranstaltungen zu qualitätsrelevanten Themen · Beratung der Abteilungen und Mitarbeiter in allen Fragen des Qualitätsmanagements · Koordination und Mitwirkung bei der Erstellung und Pflege der QM-Dokumentation (in kleinern Unternehmen, häufig komplette Erstellung) · Moderation von Arbeitsgruppen bei der Erarbeitung und Darstellung von Prozessen · Überwachung von Q-Prüfungen in allen Bereichen des Unternehmens · Überwachung von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen · Entscheidungsbefugnis bei der Lenkung fehlerhafter Produkte · Mitwirkung bei Lieferantenauswahl und Beurteilung · Mitwirkung bei der Festlegung von Verifizierungs -und Prüftätigkeiten · Einführung und Umsetzung eines Systems zur Überprüfung der Wirksamkeit und Bewertung des QMS, insbesondere Planung und Durchführung interner Audits · Information der Geschäftsführung über den Stand des QM-Systems · Pflege und Koordination der Kontakte zur Zertifizierungsgesellschaft · in vielen Unternehmen auch Verwaltung der Normen und Durchführung der Prüfmittelüberwachung
Quelle unbekanntGrüße
CR.ISO„Wenn es einen Weg gibt,
etwas besser zu machen,
finde ihn“
(Thomas Alva Edison)Hallo,
Ihr solltet den Begriff QMB künftig vermeiden. Es gibt Auditoren, die sich daran stören. In der ISO 9001 gibt es nur den Begriff „Beauftragter der obersten Leitung“. Dies würde ich auch in Stellenbeschreibungen etc. so nennen, denn dann seit Ihr auf der sichern Seite.
Gruß Stefan W.
Zum diesem Thema hätte ich noch eine Frage.
Gibt es denn eine Mindestanforderung der Zertifizierungsgesellschaften an den „Beauftragten der obersten Leitung“?.
Konkret: Wenn ich als externer Beauftragter für einen Bekannten, der einen Einmannbetrieb hat, eine Zertifizierung vorbereiten will, was verlangt dann der Zertifizierer von mir?. (außer Fachwissen und Erfahrung)Gruß
Eldra
Hallo Eldra,
wenn du die Anforderungen der DIN erfüllst, die ja in diesem Thread auch schon erwähnt wurden, dann reicht es. Mehr kann kein Zertifizierer verlangen.
Gruß msb
rem difficilem aggredi
Hallo Thorsten,
schau mal in den Postfach habe die ne Mail geschickt mit einem Dokument nennt sich
Bennenung des QMB vielleicht ist das das was du meinst ist so eine ARt Stellenbeschreibung.
gruß QSMiezeGruß QS-Mieze
Moin,
wenn ihr mal den Suchbutton bemüht dann findet ihr nen Thread, der sich mit der Thematik auseinandersetzt, allerdings in etwas anderer Form.
Es gibt von so nem ominösen Verband der Elektro – und schlagmichtot Industrie ein Positionspapier zur Stellenbeschreibung des QMB oder BOL oder wie immer ihr das Tier nun nennen mögt.Hab den Thread mal eröffnet, müsste also zu finden sein.
Und wenn ihr Geduld habt, ich hab das Ding irgendwo und kann es evtl. mal mailen, wer Interesse hat.Dino
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