QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Bearbeitungsgebühr als Belastung/Rekl.
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Hallo,
spielen wir doch mal „Anwalt des Teufels“.
Endkunde reklamiert bei Zuliefere A, Systemlieferant. Kostepauschale: 92,– Euro
A reklamiert bei B, ebenfalls Pauschale, 92,– Euro.
B stellt fest, dass B nicht verantwortlich ist, reklamiert wiederrum bei C, nochmal…..macht dann alleine 276 Euro Pauschalbeträge, da diese ja durchgereicht werden.
Kosten pro def. Teil: 1,21 EuroBei Überprüfung werden dann 5 Teile in der gesamten Lieferung als defekt entdeckt….
Rechnet man dann:
Pauschal
Versand von Kunde über A und B nach C plus Sortierkosten…..Mir wird übel…..
Ich lehne mittlerweile generell die Pauschale ab. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber habe ich mal einen Kunden gebeten, mir diese Pauschale aufzuzeigen, konnte er nicht.
Das ist wie bei einer Autowerkstatt: Pauschale Kleinteile für 10 euro sind nicht rechtens.
Ich kann nur raten: Pauschale ablehnen, der Kunde wird zwar meckern, aber machen wird er in den meisten Fällen nicht viel.
(Keinerlei Rechtsanspruch, ist ne persönliche Erfahrung)Dino
Hallo,
wir sind Kunde und auch Lieferant,bei unserem Lieferanten nehmen wir eine Pauschale von 30€ für die Reklamationsanzeige.
Hier Entscheidet aber die QS ob wer belastet wird.
30€ ergeben sich nur aus dem Zeitaufwand und ich finde die sind mehr als gerechtfertigt, denn mein Personal ist dann arbeitsmässig gebunden.Ein Wiederspruch gegen den Kosten ist Zwecklos, denn dann bin ich als Kunde weg und der Lieferant kann sehen wohin er liefert. Hierbei steht auch das Recht auf meiner Seite.
Im Gegenzug finde ich alles über 80€ Übertrieben .
Es enstehen mir Kosten und die müssen auch beglichen werden.
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.dewenn Du ihn mir sendest Stelle ich Ihn bei Q4U rein als Download (solange da keine Urhebenrechte draufliegen von einem Verlag
Gruß Stephan
Hallo,
wir sind Kunde und auch Lieferant,bei unserem Lieferanten nehmen wir eine Pauschale von 30€ für die Reklamationsanzeige.
Hier Entscheidet aber die QS ob wer belastet wird.
30€ ergeben sich nur aus dem Zeitaufwand und ich finde die sind mehr als gerechtfertigt, denn mein Personal ist dann arbeitsmässig gebunden.Ein Wiederspruch gegen den Kosten ist Zwecklos, denn dann bin ich als Kunde weg und der Lieferant kann sehen wohin er liefert. Hierbei steht auch das Recht auf meiner Seite.
Im Gegenzug finde ich alles über 80€ Übertrieben .
Es enstehen mir Kosten und die müssen auch beglichen werden.
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deHallo Mark,
ich glaube, du hast da was in den falschen Hals gekriegt.
Gegen eine plausible Gebühr wird niemand was sagen. 30 Euro sind nachvollziehbar, das schafft jeder, der halbwegs rechnen kann.
Auch Zusatzkosten ausserhalb dieser Gebühr sind, sofern nachweisbar, i.O. (Sortierkosten etc)
Wo ich aber nen dicken Hals bekomme sind die Belastungen, die 92 Euro betragen und dann auch noch verlangt werden, wenn sich rausstellt, dass entweder die Reklamation unberechtigt ist oder aber der Kunde diese Reklamation selber verursacht hat.Und mit dem Recht, nun ja… sehe ich anders, denn du kannst es nur in Rechnung stellen, aber nicht einfach einbehalten.
Aber wie alles im Leben, es ist ein Geben und Nehmen. Und wenn Erwachsene sich anständig unterhalten, dann sollte eigentlich auch ne vernünftige Einigung drin sein.Dino
Hallo Hacki,
ich habe lediglich versucht, die rechtliche Lage verständlich zu erklären.
Recht haben und Recht (beim Kunden) bekommen sind häufig zwei unterschiedliche Dinge.
Wenn sich aber kein Lieferant wehrt, werden solche unverschämten Forderung schnell zur Selbstverständlichkeit. Dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn der interne Kostendruck bei Lieferanten irgendwann existenzbedrohend wird.
Außerdem muss man nicht gleich mit dem Anwalt ins Haus fallen. Man kann den Kunden auch nett, freundlich und kritisch nach der Kostenstruktur der berechneten Pauschale befragen. I. d. R. haben große Kunden auch größere Rechtsabteilungen, die genau wissen, wie die tatsächliche Rechtlage definiert ist.
Gruß
Vivian
hallo Vivian!
ich hab das schon verstanden, nur juckt manche kunden die rechtliche lage wenig und die ziehen ndann halt vom nächsten rechnungsbetrag die „gebühren“ ab.
war keine kritik an deiner ausführung, sondern nur eine situationsbeschreibeung :)
gruß
hackiHabe gerade mal so geschmöckert und muss feststellen das hier ziemlich blankes entsetzen gegen diese Pauschalen herrscht.
Ich muss sagen ich bin dafür und noch viel mehr muss es geben wenn diese tollen:-(( Lieferanten immer nur Schrott liefern hauptsache Teile. Ich habe soviele zu betreuen und es geht nun einmal nur über die Kohle. Wir nehmen 80 Euro für die Erstellung eines Prüfberichtes und warum auch nicht. Ich habe mitunter erheblichen Aufwand mit dieser ganzen Reklamationsgeschichte und Antworten oder dauerhafte Verbesserungen gibt es im Verhältnis wenig (Wie denn auch zu den Einkaufspreisen;-))) Wie auch immer. Ich würde sogar für nach Ablauf der Frist unbeantwortete Reklamationen MAHNgebühren erhebn wollen. Viele nehmen die QS-Geschichte sonst garnicht für wahr und so wirds halt doch gemerkt und evtl. was getan.
Bei guten Lieferanten kann man dann immer noch ein Auge zudrücken und die Teile sogar aus den PPM’s halten. Dafür muss man halt menschlich und flexibel bleiben und das sind wir Leute aus der QS ja sicherlich alle zwangsweise-grins!
Also, auch mal die andere Seite verstehen.
Es geht nur über den Geldbeutel-leider aber wahr.Gruss
ThorstenWhat’s up:-)))
na, was ist denn schlimmer? lieferverzug oder ein paar schlechte teile? und das mit dem billig kaufen kennen wir doch alle.
wenn du wirklich ins labor mußt und einen prüfbericht erstellst und das dem lieferanten über die BA auch mitteilst, ist das ok. aber es wird von vielen ja einfach pauschal gesagt: geht nicht (ohne prüfung) und dann dia bereits erwähnten 100te EURO in rechnnung gestellt. bei einem plasteteil, bei dem die farbe um ein paar nuancen abweicht, das aber funktionell i.o. ist eine 100 eurorechnung zu schicken ist dann schon unverfrorenHallo Q – Leute!
Dem WSM in Düsseldorf ist es gelungen von einem großen Automobilzulieferer eine Unterlassungserklärung zu bekommen, die sich auf die Berechnung von Kostenpauschalen bezieht. Infos dazu dürfte es unter http://www.wsm-net.de geben.
Gruß
Michael -
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