Ausstellen von Werkszeunissen2008-04-11T08:37:52+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Ausstellen von Werkszeunissen

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich hab da mal eine Frage zum Thema Werkszeunisse:

    Wir kaufen Stahlrohlinge beim Händler ein und fertigen daraus Produkte. Im allg. werden die Aufträge mit Werkzeugnis erteilt und auch aus entsprechendem Material gefertigt. Durch einen Komminikationsfehler passiert es, das erst kurz vor der Auslieferung gesehen wird, das man kein Material mit Wrkszeugnis genommen hat. Dies hat selbstverständlich erhebliche Auswirkung auf die Kosten und den Liefetermin. Weiß jemand ob ich als Käufer von Material, im nachhinein ein Werkszeugnis ausstellen kann. Werkstoffprüfungen wären nicht unbedingt ein Problem. Über Tipps oder Informationen würde ich michg freuen, da dieses Thema sehr brennt. Bitte keine Ratschläge zur Dokumentenlenkung, wir sind gerade dabei eine DMS aufzubauen.

    Gruß
    Michael

    Qwolli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 99

    Hallo Michael,
    meines Wissens nach geht das nicht. In DINEN 10204 steht ausdrücklich, dass nur der Hersteller des Materials dazu Werkszeugnisse ausstellen darf.
    Gruß

    Wolfgang

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Michael,

    wie Quolli schon sagte, kannst du nach DIN EN 10204 du als Käufer nie ein solches Werks- oder Abnahmezeugnis für eingekauftes Material ausstellen.
    Was geht ist, dass du eine Wareneingangsprüfung machst.

    Gruß msb
    —————————————–
    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn’s nicht anders geht, ein abschreckendes.

    Albert Einstein

    geändert von – msb on 14/04/2008 13:38:11

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Michael!

    Du kannst selbstverständlich auf den Namen Deiner Firma ein Zeugnis auf alles ausstellen, was Du selber geprüft hast. Bis zu „Sichtprüfung: Farbe: Soll: rot; Ist: rot.“ Ich würde mir die Frage stellen, ob Du die Werkstoffprüfungen wirklich mit der gleichen Aussagekraft und der gleichen Genauigkeit durchführen kannst wie der ursprüngliche Hersteller an der Schmelze. Nebenfrage wäre, ob Du organisatorisch die Anforderungen aus der 10204 3.1 erfüllen kannst. Wenn ja: Nur zu!

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Pinkzilla
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo Michael,

    es gibt die Möglichkeit, dass Material von einem akeditieren Prüflabor (z.B: Materialprüfungsamt, TÜV) eine Teilmenge von der Charge prüfen zu lassen und sich ein 3.2 APZ ausstellen zu lassen. Es muss sichergestellt sein, dass die Rückverfolgbarkeit gegeben ist, damit eine eindeutige Zuordnung gegeben ist. Am besten einfach mal z.B. beim MPA anrufen und dein Problem schildern. Natürlich ist fallen je nach Aufwand nicht unerhebliche Kosten an. Gruß

    Olaf

    Es gibt keine Probleme, sondern nur kleine oder größere Herausforderungen.

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