Ausstellen von Abnahmeprüfzeugnissen 3.12011-11-25T09:35:07+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Ausstellen von Abnahmeprüfzeugnissen 3.1

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  • FritzWunderlich
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 63

    Hallo,

    ein neuer Kunde möchte für jede Lieferung ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 erhalten. Wir versuchen jetzt den innerbetrieblichen Aufwand zu quantifizieren.

    Hier die Eckpunkte:
    Wir fertigen im Januar die bestellten 12.000 Teile. Der Kunde ruft jeden Monat 1000 Teile ab und will natürlich für ein 3.1 Zeugnis nichts bezahlen.

    Ist es erforderlich, jede Monatslieferung mit einem eigenen Zeugnis zu belegen? Oder kann man das Zeugnis bzw. die Ist-Werte der Prüfung verwenden, die im Januar für alle Teile erfaßt worden sind?

    Die Norm fordert eine spezifische Prüfung. D. h., dass die Prüfung an den Teilen durchgeführt werden müssen, die zur Auslieferung kommen.

    Habt Ihr eine andere Meinung / Interpretation?
    Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?

    Danke für Eure Beiträge!

    Gruß Fritz

    qualitaet-2006
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 93

    Hallo,

    besteht eine eindeutige Chargenkennzeichnung?

    Eine Charge = Ein Prüfzeugnis

    Beste Grüße
    Stefan

    — Auf der Straße zum Erfolg sind immer wieder Baustellen —

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Fritz!

    Was will er denn geprüft haben???

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Halo Fritz,

    also ohne ein Spezialist für Zeugnisse 3.1 zu sein, halte ich es für absolut nicht notwendig, immer für jede neue Lieferung Prüfungen zu machen und ein neues Zeugnis auszustellen. Die Teile wurden alle zu gleichen Zeitpunkt gefertigt und daraus entsprechende Stichproben und Prüfungen gemacht. Was soll sich daran ändern, wenn du diese Charge in Teillieferungen aufdröselst?

    Ich würde immer das ursprüngliche Zeugnis verwenden und das aktuelle Lieferdatum darauf vermerken.

    „Es ist nicht genug, zu wissen, man muss es auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss es auch tun!“
    (J.W. von Goethe)

    Gute Zeit!

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    iso-män
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 83

    Hallo Fritz,
    also ich würde es auch so machen wie Qualyman es vorschlägt.
    Du musst halt nur sicherstellen das keine Chargenvermisschung eintreten kann, und auch keine Lagerungsschäden, bzw Veränderungen die an deinen Teilen entstehen durch lange Lagerzeit bei euch (z.B. Änderung von Materialeigenschaften über die Lagerzeit, Staub, Dreck, ggf. Schäden durch Umlagernsvorgänge, etc.)
    Schreib doch ggf. auf die Zertifikate drauf
    Gesamtcharge: 12000Stück
    1.Teillieferung von Charge „XYZ“ 1000St.
    2.Teillieferung von Charge „XYZ“ 1000St.
    usw.
    Je nach dem mit welchen System ihr eure Zertifikate erstellt ist das nicht viel Aufwand, macht sich aber gut auf dem Zertifikat und ist sehr Eindeutig.

    Gruß aus dem Süden
    iso-män

    Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.

    FritzWunderlich
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 63

    Danke für die hilfreichen Anregungen!

    Die Hinweise mit der Chargen-Nr. und den entsprechenden Angaben auf dem Lieferschein sind sehr gut.

    Wir werden das mal so starten und den Kunden von der Richtigkeit der Vorgehensweise überzeugen.

    Gruß Fritz

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Hallo Fritz,

    Schau mal auf die „Heat Number“.
    Die Suppe kommt ja aus dem Schmelzofen und wird dann in Barren, Stangen, Platten unterschiedlichster Formen und Chargen verarbeitet. Solange die „Schmelznummer“ identisch ist, handelt es sich um das gleiche Metall.
    Also nicht die Chargennummer sondern die Schmelznummer macht den wesentlichen Unterschied.
    Dann macht der Aufwand für die unabhängige Prüfung der Zusammensetzung mittel AAS und weitere Versuche an Mustern auch Sinn.
    Ansonsten legt man immer eine Kopie des gleichen Zertifikats bei.

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

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