QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Ausgegliederter Prozess vs. Lieferant
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Hallo zusammen,
neue Woche, neues Chaos…
Es geht um die genaue Definition eines ausgegliederten Prozesses.
Dieser wurde vor Jahren extern in Kooperation mit unserer kleinen Abteilung entwickelt. Es bestehen Übereinkünfte über die Anerkennung des externen Prozesses durch uns. Der genannte Prozess liefert regelmässig Daten, die wir wiederum in unser Produkt mitaufnehmen. Der Prozess ist also qualitätsrelevant.
Nun geht es darum, wie man diesen Sachverhalt am geschicktesten in das QM-System einflickt.
Unser Gedanke wäre, die externe Institution als Lieferanten zu definieren der, da qualitätsrelevant, verstärkt durch uns kontrolliert wird (Besuche bei denen geschaut wird, wie sie es tun und bei nichtgefallen meckern = Lieferantenbewertung).Lt. Norm ist es notwendig ausgegliederte Prozesse im Gefüge deutlich zu machen.
Aber würdet ihr in diesem Fall überhaupt noch von einem ausgegliederten Prozess sprechen (den wir theoretisch wie unsere eigenen Prozesse überwachen müssten – was wir definitiv nicht tun; wir schauen nur was kommt bei uns vom Lieferanten an)?Ins Handbuch würde ich das schon gerne reinschreiben um eben deutlich zu machen, dass da was extern gemacht wird, und wir das auch im Blick haben.
Bin gespannt auf eure Meinung
Grüße von der
Q-MausVA:
Dokumentiertes Verfahren, beschreibt TÄTIGKEITEN.
auf welche Weise, durch welche Stellen, in welchen Fällen, zu welchem Zeitpunkt und ggf. mit welchen Mitteln durchgeführt werden soll. Auch bereichsüberschreitende Abläufe.AA:
Arbeitsplatzbezogen!
Alle erforderlichen Angaben zur genauen Beschreibung des Produktes; oder zur Herstellung des Produktes-> ergänzt in Form von allgemeinen Vorschriften die Angaben im Arbeitsplan so, dass die Herstellung dadurch eindeutig vorgeschrieben wird.Sorry,
dies ist natürlich die Antwort vom anderen Thema!!!Hallo Q-Maus,
In Abstimmung mit unserem Auditor haben wir die outgesourcten prozesse wie folgt definiert:
Definition: Outgesourcte Prozesse sind Prozesse deren Kernkompetenzen im Haus verfügbar sind (d.h. die ‚normalerweise’ im Hause durchgeführt werden) jedoch aus spezifischen Gründen (z.B. fehlende Kapazität, fehlende technische Möglichkeiten) an externe Dienstleister (zum Teil zeitlich begrenzt) ausgegliedert werden. Die (technische) Verantwortlichkeit für die Ergebnisse des outgesourcten Prozesse darf nicht abgegeben werden. Bei der Lenkung der outgesourcten Prozesse ist sicherzustellen, daß eine Konformität dieser Fremdleistung mit allen Anforderungen des Kunden sowie den internen Anforderungen besteht.
Anschließend haben wir uns eine kleine Matrix erstellt und die hierunter fallenden Prozesse mit folgenden Kriterien beschrieben:
Externer Dienstleister (Allgemeine Bezeichnung: z.B. Prüflabor)
Beispiel: (Konkreter Name einer Firma)
Verantwortlich für die Lenkung de Prozesses (Der im Haus Verantwortliche das alles korrekt läuft, z.B. Prüfmittelbeauftragter)
Vorraussetzung und Eingaben (Input) an den externen (z.B. Akkreditierung nach ISO/IEC 17025, Vertrag)
Überprüfung des Ergebnisses vom externen (Output) (anhand welcher Kriterien wird die Güte des externen Prozesses beurteilt)Das ist vom Auditor als Vorgabe ausreichend beurteilt worden, macht brasucht dann für die Einzepunkte natürlich auch die entsprechenden Nachweise das es so auch gelaufen ist.
Hoffe das hilft, Joker
Hi Q-Maus,
meiner Auffassung nach ist ein outgesourcter Prozess (Dienstleistung) im Großen und Ganzen wie eine normale Kunden -Lieferantenbeziehung zu verstehen.
Man gibt ein Halbfertigprodukt nach Außen zum Dienstleister, läßt dort eine Wertschöpfung durchführen und erhält das Produkt zur weiteren, internen Bearbeitung wieder zurück.
Hierbei muss die Anlieferqualität zum Dienstleister und dessen Auslieferqualität nach den entsprechenden Vorgaben controlled werden.
Bedeutet für mich auch, ich kaufe eine Dienstleistung genau so wie ein Rohmaterial mit definierten Merkmale ein und beurteile die Qualität die ich bekomme, wie bei normalen Lieferanten auch.
Selbstverständlich auditiere ich diese Lieferanten/Dientsleistungs-Prozesse, führe eine Lieferantenbewertung regelmäßig durch und fordere Verbesserungsmaßnahmen bei Unzulänglichkeiten (Reklamationen) oder im Rahmen des KVP ein.Wo also ist ein Unterschied?
Spruch zum Dienstag:
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
geändert von – qualyman on 28/09/2004 13:18:53
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für eure Antworten, haben geholfen.
Bis vor kurzem hing ich noch dem Irrglauben an, bei einem ausgegliederten Prozess müsse (im Unterschied zur Lieferantenbeziehung) der extern Durchführende die gleichen Dokumente wir wir benutzen.
Qualiman, Du hast recht, das Entscheidende ist, dass die Verantwortung für Produkte, die man in die eigene Wertschöpfungskette übernimmt immer bleibt, ist egal wie man das Baby nennt…Viele Grüße von der
Q-Maus -
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