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Hallo!
In einem Audit wurden wir darauf hingewiesen, das Regale regelmäßig geprüft werden müssen (Fachkundige Person, etc.) Jetzt habe ich bei unserer BG angerufen und die sagten, das bieten wir nicht an. Im Internet kann ich auch nicht wirklich Angebote dazu finden. Hat jemand da von euch einen Tip. Ubrigens: Regalhersteller bieten Schulungen an, wollen aber trotzdem einmal pro Jahr selber prüfen.
Gruß
michaelHallo Michael,
also für mich ist das Wort Regal etwas weitläufig. Es gibt doch viele Arten von Regalen. Lässt sich dies ein wenig mehr eingrenzen.
Was für Regale sollen fachkundig geprüft werden?Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo msb!
Darum geht es. Der Text stammt aus einem Schulungangebot.
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Gemäß § 11 ist die Prüfung wiederum zu dokumentieren. Der neue Normenentwurf DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähigte (fachkundige) Person. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel nach BetrSichV, diese sollen längstens nach 12 Monaten einer Inspektion durch diese fachkundige Person unterzogen werden.
Gruß
MichaelIch denke, dass der GMV hier wieder einspringen muss:
– Sind die Regale / Verschraubungen verrostet?
– Sicherungen an den Regalfüßen angebracht?
– Überladen / Falsch beladen?
– usw usw.
Wenn jemand mit einem besonderen Blickwinkel durch die Lagerstätten geht, kommt man dem Gewollten schon nahe.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Hallo QM-FK!
Wir schreiben aneinander vorbei.Diese Prüfung oder Ausbildung ist vorgeschrieben. Da ist der GMV nicht mehr gefragt. Ich suche jetzt jemanden der solche Schlungen anbietet. Einen habe ich in München gefunden, ich will aber kene 600 km anreise machen. Also NRW wäre da nicht schlecht. Die BG bieten es nicht an und die Regalhersteller prüfen nur ihre eigenen Produkte.
Gruß
MichaelHallo Michael,
bei welcher BG seid ihr versichert bzw. wo hast du angefragt? Nach meinem Wissensstand kann gewöhnliche Regale die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der jährlichen Begehung überprüfen. Bei Regalsystemen oder Lager lohnt es sich evtl. bei der BGHW (Berufsgenossenschaft für Handel und Warenwirtschaft) nachzufragen, die müssten eigentlich darauf spezialisiert sein.
Grüße
MariaHallo Maria!
Bei der BGHE gefragt, die machen Kurse, aber mit zuviel Stoff den wir nicht brauchen und sind bis 3 Quartal ausgebucht. Wir sind BG Holz und Metall. Ohne Ausbildung darfst du nicht prüfen. Auskunft BG. Das jeder mit einem GMV Beschädigungen sieht wissen wir, aber meldet er sie auch. Antwort: Nein. Und jetzt geht es zur Haftung bei Unfällen mit Sach- oder sogar Personenschäden. Da reicht die SiFa nicht mehr aus. Wäre ja toll wenn ich da was rechtlich einwandfreies finden würde das uns dies alles erspart.
Gruß
MichaelIm Internet sind diverse Kurse zu finden.
Sucht man etwas, trifft man mehrfach auf die Meinung, dass etwas verkauft werden soll, was nicht nötig wäre.Zitat:
„Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Dies gilt auch für die Prüfung von Regalen bzw. Lagereinrichtungen durch den Betreiber.
Die DIN EN 15635 2009 enthält Empfehlungen in Bezug auf Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen bzw. Regalen. Mehr kann eine Norm nicht!!
Die Prüfung technischen Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen.
Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Prüfung beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt.
Eine förmliche Anerkennung der Regalprüfer / Regalinspekteur bzw. der von ihnen durchgeführten Arbeiten durch irgendeinen Verband oder einer Institution/Behörde ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der Norm DIN EN 15635 vorgesehen. Auch kann eine DIN EN nicht anderes oder mehr verlangen als in der Betriebssicherheitsverordnung verlangt wird.
Dieser Grundsatz gilt die Prüfung von Regalen genauso wie bei wiederkehrenden Prüfungen von Fahrzeugen, Gabelstaplern, Rolltoren, Regalbediengeräten, Feuerlöschern usw.
Bei keinem dieser Arbeitsmittel gibt es eine förmliche bzw. behördliche Anerkennung bzw. Zulassung.
Insofern bedarf es zur Prüfung von Regalanlagen keiner herstellerspezifischen Kenntnisse oder spezieller Inspektoren.Bitte Kolleginnen und Kollegen die BGR 234 verlangt ebenfalls eine regelmäßige Prüfung und ist eigentlich schon seit Jahren anzuwenden. Mehr bitte nicht.
Hier wird schon wieder versucht, uns teure nicht benötigte Lehrgänge und Inspektionen aufzuschwatzen, die wir in den Betrieben selbst regeln können.
Bitte legt selbst in der Gefährdungsbeurteilung die Prüffrist, den Prüfumfang und den Prüfer (befähigte Person) fest.“
Soweit das Zitat.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Nachtrag:
Im Bereich der Medizinprodukte gibt es den gesetzlich verankerten Medizinprodukteberater, der ebenfalls fachkundig sein muss.
Zitat §31:
„Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizin¬produkte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweili¬gen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforder¬lich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt. „
Hier findet man in sehr enger Analogie zum Gesagten ein weites Spektrum von
– einfacher Benennung mit üblichen Produktschulungen bis hin zu
– externen Kursen
– und allen Zwischenstufen.
Der Gesetzgeber verlangt lediglich, dass man sich angemessen drum kümmert und dafür sorgt.Geht was schief, dann zerpflücken die Juristen im Nachhinein ehedem die Bgleitumstände.
Der Gesetzgeber will nicht vorschreiben, was zu tun ist, weil er dann im Schadensfall ggf. eine Mitverantwortung zugeschrieben bekommen kann.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Vieleicht sollte man die Analogie weiter bemühen:
Zitat MPG:
„(2) Die Sachkenntnis besitzt, wer
1. eine Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen oder technischen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat und auf die jeweiligen Medizinprodukte bezogen geschult worden ist oder
2. durch eine mindestens einjährige Tätigkeit, die in begründeten Fällen auch kürzer sein kann, Erfah¬rungen in der Information über die jeweiligen Medizinprodukte und, soweit erforderlich, in der Ein¬weisung in deren Handhabung erworben hat.
Zitat Ende.
Gibt es eine irgendwo entsprechende Regelung auf für Regalbeauftragte?Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Hallo,
in der vergangenen Woche war ich an der TÜV-Süd Akademie in Stuttgart-Filderstadt. Da lag ein Flyer rum, indem u.a. diese Ausbildung zum Fachkundigen in Sachen Regalprüfung angeboten wurde. Ich habs nicht weiter beachtet, weil es nicht mein Thema war. Aber wie gesagt: TÜV-Süd Akademie.Gruß
Hallo zusammen,
die Ausbildung zum Regalprüfer wird in meinem Unternehmen angeboten. Gerne beantworte ich euch Rückfragen zu diesem Thema.
beste Grüße Markus
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