Auflösung für MSA bei Kamerasystemen2018-02-26T09:54:45+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Auflösung für MSA bei Kamerasystemen

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Hans2603
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo zusammen,

    es gibt bereits einige Beiträge zum Thema „Auflösung“ in diesem Forum, ich habe trotzdem noch Fragen dazu, speziell zu Kamerasystemen:

    Bevor mit der MSA begonnen wird, muss die Auflösung geprüft werden, diese muss je nach Richtlinie kleiner 5% (VDA Band 5) oder 10% (AIAG) sein. Bei einem Sensor können die angezeigten Ziffern verwendet werden, z.B. 0,01mm, wenn die Anzeige 2 Nachkommastellen hat. Bei einer Kamera bezieht sich die Auflösung auf die Pixelgröße, Beispiel: 80µm entsprechen einem Pixel. Wie kann ich prüfen, ob die Auflösung bei einer Toleranz von z.B. ±0,5mm ausreichend ist? Muss ich (0,08mm/1mm)*100%=8% berechnen, oder bei einer Anzeige von z.B. 2 Nachkommastellen: (0,01mm/1mm)*100%=1%.

    Wenn ich die Pixelauflösung verwende, wäre die Auflösung nach VDA Band 5 nicht ausreichend. Werden die Anzeigenstellen verwendet, wäre die Auflösung bei 2 Nachkommastellen ausreichend.

    Hat jemand Erfahrung mit Kamerasystemen und MSA?

    Danke und Grüße

    Johann

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo,

    die Pixel sind die maximale Auflösung des Sensorchips. Diese wird durch das davor liegende Linsensystem zusätzlich begrenzt. Oft ist die Auflösung in der Mitte eine andere als am Rand. Diese ‚wahre‘ Auflösung wird meist in lines per inch (lpi) angegeben. Zum Messen kann man beispielsweise Siemenssterne verwenden.

     

    Gemacht habe ich das allerdings noch nicht…

     

    –Rainaari

    Matthias Koch
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo zusammen,

    ich bearbeite mit meiner Bachelorthesis u.a. genau dieses Thema. Sobald ich dahingehend mehr weiß, melde ich mich wieder und hoffe euch helfen zu können.

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben