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Hallo,
weiss jemand wie lange man die Dokumentationen (Verfahrensanweisungen, Arbeitsbeschreibungen, Prüfanweisungen usw.) aufbewahren muss. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt oder steht es vielleicht sogar in der Norm. Ich habe bis jetzt leider noch nichts darüber gefunden.Gruss
JennyHallo Jenny,
meiner meinung nach legt ihr das bei VA;AA und
PA selbst fest. Für alles andere maile ich dir
was zu.Gruß aus dem Outback
Stefan
„Venceremos“ Wir werden Siegen !
der kunde hat was von euch verlangt: (z.B.)
– Gewährleistung
– wie lange muss das Produkt nachgeliefert werden.
hier hast du schon einige Daten.Hallo Jenny
es kommt darauf an in welcher Branche Ihr tätig seid. In der Medizintechnik ist es ziemlich genau geregelt. Bei Implantaten sind es Teilweise bis zu 30 Jahre !!!
Ansonsten würde ich dir empfehlen wenn es keine geregelte Frist gibt, und Ihr ein Verfallsdatum auf dem Produkt habt, mindestens 2 Jahre länger als das Verfallsdatum gilt. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.
GrußHallo Jenny,
denke daran, dass es auch gesetzlich geregelte Fristen gibt!
Und – wenn ihr für bestimmte Teile explizit definierte Prüfprozeduren habe o. ä., die nicht zu eurem Standard gehören, dann habt ihr diese auch entspr. lange nachzuhalten, sonst weiss in 5 bzw. 10 Jahren keiner mehr, wie ihr zu bestimmten Ergebnissen kommt (macht sich besonders gut bei ProdHG-Fällen).Keep on fighting!
Hallo Jenny,
das hängt von der Branche ab, in der du arbeitest. Dazu gibt es dann ggf. entsprechende Vorgaben. Dann gab es im Forum am 16.8.05 unter dem Titel „Aufbewahrungsfristen“ schon einen Infowechsel dazu. Mit dem gleichen Stichwort in den Google gegangen, kommst du auch einen Schritt weiter.
Gruß msbWir bewahren 10 Jahre auf, nachdem die Anweisung ungültig wurde
Im Pharmabereich:
Für Anlagen, die ausgemustert werden und Prozesse, dies nicht mehr gibt, welche direkt oder indirekt zur Herstellung von Produkten (auch Bereitstellung von Medien) dienen:
solange, bis das Haltbarkeitsdatum aller gefertigten Produkte überschritten ist und 5 Jahre danach.Wenn nur Dokumente (Arbeits-, Verfahrensanweisungen) durch Neuversionen ersetzt werden, werden auch alle Vorversionen ebenfalls mindestens solange aufbewahrt. Wir bewahren diese aber länger auf, falls man diese als Grundlage für Erstellung neuer Dokus oder für Recherchen nochmals benötigt.
gruss alexHallo,
wir haben verglichen, WER fordert WIE LANGE WAS.
Um dem Hickhack zu entgehen etwas zu kurz aufzubewahren und den Überblick zu verlieren, haben wir geregelt WAS und generell 10 Jahre festgelegt.
Gruß DietmarDann aber nicht Automotive mit sicherheitsrelevanten Merkmalen, oder ? ;-))
Es ist ja auch immer die Frage wie ich etwas archivieren kann. Auf elektronischen Medien sehe ich das problem nicht als so schwierig an, denn ob nun ein paar jahre mehr oder weniger ist da nicht so relevant; bei papier kann das aber schon ein problem werden wegen der Masse.
Hallo Jenny,
ich sende dir mal eine Liste auf der die mindest Aufbewahrungsdauer hervor geht.10 Jahre wie Ditmar es ausführt ist vollkommen überzogen, das gibt nur sehr viel Müll.
Gruß
hschl@Harm
Bist Du da so sicher??
Kannst Du mir bitte einen Rechner zeigen, der aktuell in einer Firma eingesetzt wird und alle vor 10 Jahren unter DOS erstellten Medien noch lesen kann zeigen ???
Hui
Wer hat den noch ein 5 1/4 Zoll Laufwerk????Man verliert die meiste Zeit damit,dass man Zeit gewinnen will.
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