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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Aufbewahrungsfristen
Hallo,
Chemiebranche – Produktionsaufträge
Welche Fristenregelung gilt hier. Man gibt mir bei uns intern 2 verschiedene Fristen auf Anfrage: 15 und 30 Jahre. Doch was stimmt?
Müssen die Dokumente in Papierform vorliegen, oder reicht in diesem Fall SAP? Allerdings wenn 30 Jahre-Frist, weiß man ja heute nicht, was für IT-Systeme dann gängig sein werden.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Moin Conardo,
bei der Aufbewahrungsfrist kommt es auf das Dokument an. Es gibt vom Gesetzgeber unterschiedliche Fristen und Empfehlungen.
Welche Art von Dokument oder Aufzeichnung ist gemeint?
Bis dann
Siehe: http://www.reisswolf.de/download/Aufbewahrungfristen2008.pdf
Es gelten in der Chemie besondere Anforderungen bei Dokumenten in Zusammenhang mit Produktsicherheit.
Wir halten unsere Auftragsaufzeichnungen (SAP und Papier) 15 Jahre vor. Herstellvorschriften werden hingegen unbefristet aufbewahrt.
Hallo Conardo,
wenn Du bei Suchen den Begriff „Aufbewahrung“ eingibst bekommst Du schon eine Menge INFO, die Dir weiterhelfen werden.
Hallo,
danke erstmal. 15 Jahre Papier ist eine Menge Holz ….
Da muss wohl ein neues Archiv her.
Hallo Conardo,
wir hatten auch das Problem. Haben uns eine pragmatische Vorgehenweise überlegt:
– erfassen, was überhaupt an Aufzeichnungen und Dokumenten existiert ( da findet man manches, was gar nicht mehr notwendig ist->KVP)
– entscheiden, was als Nachweis der Fehlerfreiheit a) evtl. vorgeschieben ist, b)notwendig ist
– für a) und b) eine genügend lange Frist festlegen ( 15 Jahre ist aus meiner Sicht ok, tlw. haben wir auch 25 jahre aber nur f. wenige Dokumente )
– für andere eine andere sinnvolle Frist festlegen bzw. „nur aktuelles Dokument“
Gruß Jerry