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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Aufbewahrungsfristen
Moinmoin !
ich beschäftige mich gerade mal wieder mit Dokumentenlenkung, insbesondere Aufbewahrungsfristen.
Muss ich in meiner Übersicht auch die gesetze angeben, aus denen die Frist hervorgeht? Ich habe hier Prüfprotokolle für technische Endprüfungen, die sollen 10 Jahre archiviert werden, aber woher weiß ich das? ich habe alle Gesetze die meines Kenntnisstandes in Frage kommen durch und finde diese Verfixten Prüfprotokolle einfach nicht!
Also ohne Quelle aufschreiben?
Hallo!
Nö, musst Du nicht. Ob es sinnvoller wäre mit, musst Du bzw. müsst ihr selber entscheiden.
Gruß
Michael
guten morgen,
ich halte es für sinnvoll die Quellangaben zu hinterlegen :o) es heisst ja auch „Dokumentenlenkung“…
schöne grüße
michaela
Hallo hagazuza,
ich würd versuchen, da möglichst oft eine Begründung für anzugeben (nicht dass noch irgend jemand auf die Idee kommt, das sei nur eine Beschäftigungstherapie für Bürokraten…)
Eine nett Zusammenstellung über Aufbewahrungsfristen findest Du z. B. bei Outservice, im VDA Band 1 (als Gelbdruck) und in der Datei „Aufbewahrungsfristen“ der IHK Schleswig-Holstein (Link zur IHK-Seite, direkt zu Aufbewahrungsfristen.pdf).
Gesetze gibt es wie immer direkt bei Juris, z. B. HGB § 257.
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)
geändert von – Barbara on 21/01/2009 09:33:42