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Hallo,
heute habe ich eine spezielle Frage.
Meine Firma stellt Messmittel her, die wir von einigen Kunden auch regelmäßig zum Kalibrieren zurück bekommen.Diese Zertifikate werden dann auch bei uns als Kopie aufbewahrt.
Der Zeitraum wurde mal willkürlich auf 20 Jahre festgelegt, und dieses willkürliche stört mich natürlich.
Leider bin ich ja kein Jurist um alle Gesetze zu kennen, die festlegen wie lange man noch nachweisen können muss, dass man damals alles richtig gemacht hat.Unsere Geräte werden zu Messungen an allen nur denkbaren Maschinen eingesetzt. Worst Case sind denke ich mal Flugzeugtriebwerke. Es ist zwar unwahrscheinlich, ABER falls da mal was runter kommt und es kommt die Frage auf ob das Messgerät damals überhaupt die richtigen Werte gemessen hat – kann man uns dann einen Strick daraus drehen, dass wir keine Aufzeichnungen mehr haben?
Gruss
Markus
Hallo Markus,
ich bin jetzt kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber die normalen gesetzlichen Vorgaben findest Du im Netz z. B. unter reisswolf.de oder Akademie.de. Ansonsten stellt sich die Frage, ob in Eurem Geschäftsfeld noch eine andere Norm bindend ist bzw. ob mit Kunden teilweise Einzelvereinbarungen getroffen werden, gerade z. B. bei Kunden im Luftfahrtbereich könnte ich mir das gut vorstellen.
Viele Grüße, BettinaHallo Markus!
Die Antwort ist ganz einfach. Frag deine Kunden. In der Luftfahrt gibt es teilweise erhebliche Vorschriften zum Thema Archivierung, Haftung, etc. Da bis Du auf dem sicheren Weg. Da ich die anderen Produkte nicht kenne, kurze Anfrage an euren Hausanwalt. Der wird es wissen. Aber immer eins beachten. Die Dauer sollte nie länger wie gesetzlich vorgeschrieben sein. Grund: Wenn ihr eine längere Dauer festlegt, kann jeder Staatsanwalt auf die Herausgabe der Unterlagen pochen. Ob ihr freiwillig länger archiviert bleibt euch überlassen. Kleiner Typ: Wenn ihr die Luftfahrt beliefert, sollte alle 2 – 3 Jahre ein bestimmter Personenkreis zu einer Schulung zum Thema Produkthaftung gehen!!
Gruß
MichaelHallo Diamant-Schwarz,
Du wirst keine eindeutige gesetzliche Regelung finden, die Dir genau sagt, hebe die Kalibrierprotokolle für X Jahre auf.
Ihr solltet das Risiko entsprechend bewerten.
Produkthaftungsgesetz: Du musst Deine Unschuld beweisen – Verjährung 10 Jahr nach Inverkehrbringen des Produktes §§ 12 und 13.
BGB: § 823 – Der Geschädigte muss Dir Deine Schuld beweisen – Beweislastumkehr. Das darf er 30 Jahre lang.
Im Automobilbereich sind für qualitätsrelevante Dokumente (z. B. für sicherheitsrelevante Teile) Archivierungsfristen von 30 Jahren gefordert. Im Zweifelsfall frage Deinen Kunden.
Bei der Produkthaftung ist es wichtig, dass Ihr in der Bedienungsanleitung ganz klar darauf hinweist, wenn das Messmittel neu kalibriert werden muss und zuverlässig abschätzt, unter welchen definierten Umständen das Messmittel zuverlässig ist und unter welchen Bedingungen eine Überprüfung zwingend erforderlich ist – z. B. Messmittel fällt herunter.
Schöne Grüße
Vivian
Vielen Dank, das hilft mir schonmal weiter!
Gruss
Markus
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