Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Aufbewahrung von Aufzeichnungen – Produkthaftung
Hallo!
In der Norm DIN EN ISO 10012 wird gefordert, dass man ein Dokument erstellen muss, indem festgelegt ist, wie lange die Aufzeichnungen (z.B. Kalibrierscheine, Prüfprotokolle, …) aufbewahrt werden müssen.
Meine Frage:
– Wie lange müssen die Aufzeichnungen vom Gesetz her aufbewahrt werden?
– Kalibrierscheine: Dauer?
– Werkskalibrierscheine: Dauer?
– Prüfprotokolle von Prozessen: Dauer?
– sonstige Aufzeichnungen: Beispiele, Dauer ?
– Hat jemand vielleicht eine Matrix, in der das aufgeschlüsselt ist?
Das Thema ist deshalb wichtig, weil man in Produkthaftungsfällen nachweisen muss, dass man alles ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Danke für eure Unterstützung,
RedHot
Hallo,
für die angegebenen Dokumente gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. für kaufmännische, steuerrelevante oder Personaldokumente.
Die Aufbewahrungsdauer hängt ganz von deiner Risikobereitschaft ab. Die Risikobereitschaft wird bestimmt durch das Risikopotential des relevanten Produktes bzw. durch Forderungen des Kunden.
Als Entscheidungshilfe:
Nach dem Produkthaftungsgesetz reicht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren – danach ist nach diesem Gesetz alles vorbei.
Nach BGB § 823 kannst du auch 30 Jahre nach Inverkehrbrinung des Produktes haftbar gemacht werden.
Wichtig:
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss sich der Hersteller/Inverkehrbringer entlasten. Er trägt die alleinige Beweislast.
Lt. BGB muss der Geschädigte ein konkretes Verschulden des Herstellers nachweisen. Hier greift eine Beweislastumkehr.
Euer spezielles Risiko kannst nur du bzw. deine GL abschätzen.
Schöne Grüße
Vivian