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AnonymGast24. November 2005 um 10:45 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo!
Eine Frage beschäftigt mich schon etwas länger:
Ist ein im Auditplan geplantes, dann verschobenes aber später durchgeführtes internes Verfahrensaudit eine Abweichung gem. ISO/TS 16949?Dies stellt immer wieder ein Diskussionspunkt bei uns dar – weil teilweise die Meinung herrscht das wenn ich ein Audit plane ich es auch an dem geplanten Monat durchführen muss – ansosnten Abweichung.
Ist eine Verschiebung der Termine zulässig oder muss ich den „geplanten“ Termin laut Auditplan OHNE Änderung einhalten?
Gibt es hier Erfahrungen/Hinweise eurerseits?Gruß
Frank L.Moin,
ich versteh nicht so ganz. Du erstellst einen Auditplan bzw. ein Programm, in dem du festlegst, wann du wo auditieren willst. Sehr löblich.
Dann verschiebst du das Audit. Kann ja passieren, wegen Krankheit Auditor oder anderen Gründen.
Du machst einen neuen Termin und holst es nach. Super.Und wo ist dann die Abweichung?? OK, wenn du im Januar 2006 die GL auditieren willt und es erst im Dezember 2025 machst…
Ernsthaft:
Ich hab das immer so gelöst:
Am Anfang des Jahres erstelle ich meinen Fahrplan. Wenn ich dann mal was verschieben muss,wird das mit Begründung hinterlegt. Wenn das dein Audit durchgeführt wird (du teilst den Leuten ja schriftlich mit, wann du wen auditierst, oder???) wird das Ganze dann mit eingefügt (Audit vom blabla verschoben auf blabla wegen blabla) und abgelegt.Deswegen wirst du wohl im Normalfall keine Abweichung kriegen.
(Ich meine, wenn du mit deinem Auto die 40.000 KM Inspektion hast, da wird dein Auto ja auch nicht vom TÜV stillgelegt, nur weil du bei 41.000 in die Werkstatt gehst)
Dino
Hallo Frank,
ich sehe im Verschieben auch keine Abweichung. Ich mache es genauso; erstelle Anfang des Jahres meinen Plan und frage dann ca. 14 Tage vor dem geplanten Termin in der Abteilung nach, ob es dabei bleibt. Falls eine Verschiebung von der einen oder der anderen Seite gewünscht wird, halte ich den neuen Termin im Auditplan als Ausweichtermin fest und kennzeichne ihn entsprechend, wenn er durchgeführt wurde. Damit war der Auditor bisher immer zufrieden (habe daher 4 Symbole – geplanter Termin, – geplant und durchgeführt, – geplanter Ausweichtermin und – Ausweichtermin durchgeführt).
Grüße, BettinaServus
Im großen und ganzen gebe ich Euch allen recht. Wenn die Verlegung sauber dokumentiert ist und der neue Termin offiziell im Auditplan dokumentiert wird, ist dies sicher ok. Eine einmalige Verschiebung eines Audits wird meines Erachtens nicht zu einer Abweichung führen – aber – oft bleibt es nicht bei einer Verschiebung, sondern Verschiebungen haben eventuell System (z.B. durch den verantwortlichen des zu Auditierenden Bereichs). Wenn der Auditor den Eindruck hat, Termine werden absichtlich oder sogar mehrfach verlegt (z.B. erst nach dem Zertifizierungsaudit) kann ich mir schon vorstellen, dass auch der handsamste Auditor skeptisch wird. Ähnlich könnte es sein, daß Audits so kurz vor dem externen Audit angesetzt werden, dass noch kein Nachweis der Abarbeitung von Abweichungen erbracht werden kann (muß).
Sicher kann man dadurch auch erkennen , wie ernst das interne Auditierungssystem des Betriebs genommen, bzw. wie es „lebt“. wird.Gruß aus dem Süden
Lothar
Hallo Lothar,
sicher hast du mit deinem Einwand der „gezielten Verlegung“ Recht.
Wenn sich das durchzieht würd ich auch mal kritisch nachhaken.Aber wenn das ganze belegbar ist wird wohl kaum ein Auditor nen Tanz aufführen. Ich würd dann, wenn ich sowas sehe, nen Hinweis machen, dass die Planung doch besser zu machen sei.
dino
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