Ärger mit dem Tüv wg. Kündigung2004-11-16T20:58:17+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Ärger mit dem Tüv wg. Kündigung

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  • stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Hallo liebes Forum, wer kann mir mit Infos weiterhelfen.

    Zitat aus dem Schreiben vom TÜV Nord Cert

    „…..dies beinhaltet auch die Durchführung des Überwachungsaudits in 2004. Eine außerordentliche Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform und muß dann der GF zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Folgen einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich der Annahme durch die GF) wären dass mindesten die Jahresgebühr von 760€ für dieses Jahr fällig wird (AGB)……“

    Der Vertrag mit dem TÜV verlängert sich jeweils um drei Jahre falls er nicht 6 Wochen zum Ende einer Vertragsseite gekündigt wird

    Wer (oder kennt wen) hat ebensolche negativen Erfahrengen mit dem TÜV gemacht. Hat der TÜV ein Anrecht auf Forderungen in dieser Höhe, klagen die das ein, oder drohen sie nur.

    Stephan

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Stephan

    Na Vertragsprüfung inkl. Prüfung der AGB vergessen?

    Wenn du das unterschrieben hast, wirst du wohl tatsächlich bluten müssen. Versuche möglichst eine Lösung auf Kulanzbasis herbeizuführen oder suche das berühmte Haar in der Suppe – z. B. Qualität des Auditors etc. Hier liegt ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung vor. Wurde diese nicht ordnungsgemäß erbracht, warum sollte ich dann zahlen.

    Welche Faktoren berechtigen überhaupt zu einer außerordentlichen Kündigung?

    Schöne Grüße

    Vivian

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Hey Vivian,

    aber ich doch nicht :-)

    Jemand anders hat übersehen das manche Tüv´s die Kunden lieber über Verträge als über Kundenorientierung binden :-(

    Ich habe früher schon mal von solchen Vorgängen gehört und auch das die AGB nicht zulässig sind.

    Die dürfen nur abrechnen wofür sie auch Leistung erbringen oder eben entgangenen Gewinn einfordern. Das würde aber die Kalkulation aufdecken.. Die anderer Frage ist was ist denn der Gegenwert für eine Jahresgebühr wenn ich dort nicht mehr zertifiziert bin..

    Naja ich hoffe jemanden zu finden, der das möglichst vor Gericht schon mal durch hat.

    Stephan

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