QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Archivierungsfristen von QM-Dukumenten, -Formulare
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Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,
ich bin gerade dabei unser QMH zu überarbeiten. Die Archivierungszeiten für Aufzeichnungen, Formularen und Dokumenten sind fast durchgängig mit 10 Jahren angegeben. Wenn ich eine Arbeitsanweisung als änderungspflichtiges Dokument ansehe, hebe ich doch nicht den vorigen Revisionsstand 10 Jahre auf, oder doch?
Gleiche die nächsten Fragen hinterher: Wie definiert Ihr Dokument, Aufzeichnung und Formular? Gibt es hier eine Vorgabe?
Vielen Dank
Auf bald
JuesSalut Jues,
Du wunderst Dich vielleicht über die mangelnde Beteiligung des Forums an deiner Frage. Es liegt daran, dass sie schon diverse Male gestellt und unter allen möglichen Gesichtspunkten beantwortet wurde.
Benutze bitte mal die Suchfunktion und die Stichworte Dokumente, Aufzeichnungen, Aufbewahrung, Frist und Du wirst fündig.
Viele Grüße aus dem regenerischen Norden,
QMarc
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Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.Hallo,
nicht alle Dokumente (Vorgabe und Nachweisdokumente) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Der Prozesseigner legt eigenständig fest wie lange das Dokument aufzubewahren ist, wenn es nicht unter die Produkthaftung fällt oder unter Steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Auditberichte als Nachweisdoku werden von mir nur 3 Jahre lang aufbewahrt. (Grund der Festlegung: alle 3 Jahre gibt es ein Re-Zertifizierungsaudit).
Grüße
Hallo Q-Manager,
wobei es durchaus witzig ist, Auditberichte zu lesen, die schon 10 Jahre her sind … und dabei festzustellen, dass die Probleme immer noch die gleichen sind :-))).
Viele Grüße
QMarc____
Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.Hallo QMarc,
wohl allzuoft in der Praxis die Wahrheit. Dann tritt mal wieder die Ernüchterung ein und alles fängt von vorne an :-). Sicherlich in manchen Fällen ein Kampf gegen Windmühlen…aber was sollts…durchbeißen ist dann angesagt.
Grüße
…ist sicherlich ein guter Hinweis wenn man gar nicht mehr weiter weiß.
Aber warum, so steht es im Link, soll der Auditjahresplan 5 Jahre aufbewahrt werden. Gerade das legt der Prozesseigner selbst fest, wenn es keine Norm/Gesetzforderungen gibt. Und hierzu gibt es keine externen Forderungen.
Grüße
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