Archivierung von Daten2005-07-06T12:56:47+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Archivierung von Daten

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen,

    habe gestern bei einem Vortrag erfahren, dass die Doku-Pflicht, gerade im Hinblick auf die Produkthaftung, 30 (dreißig) Jahre beträgt.
    Hierzu meine Fragen:
    – Wer weis die Quelle, wo das verankert ist?
    – Wie funktioniert die Datensicherung (gebrannte CD´s halten 5-7 Jahre, Magnetbänder etwas länger)
    – Muss man sich dazu auch die entsprechende Hardware 30 Jahre aufheben, um die Daten dann noch lesen zu können (Bill Gates lässt grüßen)?

    Auf alle Fälle hebe ich mir meinen Commodore C64 (ca. 17 Jahre alt) noch weiterhin auf, man kann ja nicht wissen!

    Danke für Eure kommenden Antworten auf meine Fragen!

    Spruch zum Mittwoch:
    In den Zeiten des Wandels werden die Lernenden die Welt erben, während die Belehrten sich wunderbar an eine Erde angepasst haben, die es nicht mehr gibt.

    Erich Hoffer

    @ Babara: Hab´ Dich wieder;-)

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    dorni
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    hallo
    es ist immer abhängig von welcher branche du ausgehst. wenn du ungefähr 20 fragen im forum nach unten gehst findest du eine ähnliche diskussion über die aufbewahrungsdauer. wenn du mit der iso 9001 oder der en 9100 arbeitest, kanns du dich mit fragen an mich wenden, bei automotiv bitte ans forum wenden, sind einige sehr kundige mitglieder vorhanden.
    gruß
    dorni

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hi Qualyman…..

    das Ganze hat mit Haftungsfragen zu tun. Da es um Produktsicherheit geht und möglicherweise durch dein Produkt jemand verletzt oder getötet oder dein Produkt in gewisser Weise daran beteiligt sein könnte……

    Kurz: Es handelt sich um Verjährungsfristen, und da sind es dreißig Jahre ab einem bestimmten Datum, also möglicherweise musst du sogar noch länger das Zeug horten…..

    siehe auch § 823 BGB; §§223ffStgB; §§194ff BGB

    Viel Spaß…

    Dino
    PS: Dann musst noch ne VA basteln, die regelt, wie oft man was und wann nochmal neu kopieren muss… auch für den Fall deiner evtl. mal eintretenden Rente

    geändert von – QM-Dino on 06/07/2005 15:03:03

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Post für dich

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben