Wir erstellen für einige unsere Aufträge Stücklisten. Nach diesen Stücklisten wird dann daß Material beschafft.
Welche Dokumente sind beim Audit nachweispflichtig und müssen aufgehoben werden ?
Bestellung, Auftragsbestätigung ?
Lieferschein auf jeden Fall !
Grundsätzlich würde wohl der Lieferschein, Auftrag und das Materialzeugnis ausreichen. Zu berücksichtigen wären noch evtl. Kunden- bzw. gesetzliche Forderungen oder was ihr für eure Sicherheit für notwendig haltet.
Gruß
Michael
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