Arbeitssicherheit – Tragen von Schmuck2007-07-26T16:15:30+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Arbeitssicherheit – Tragen von Schmuck

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  • OlliL78
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    Beitragsanzahl: 6

    Hallo zusammen

    bei uns in der Firma wird zur Zeit ein Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt.

    Nun wurde beschlossen, dass Schmuck wie Uhren, Halsketten und Ringe nicht mehr getragen werden dürfen.
    Prinzipiell hab ich da nichts gegen, an Maschinen sicherlich sinnvoll. Jedoch soll sich auch die Qualitätssicherungsabteilung da dran halten. Das Ablegen der Uhr werd ich noch mittragen, jedoch das Ablegen des Eheringes greift meiner Meinung nach schon enorm in die Privatsphäre ein. Zumal ich keine potentielle Gefahrenquelle in unserer Nähe erkennen kann (oder ist schonmal jemand mit dem Ring in der Computertastatur hängen geblieben???)

    Nun mein Anliegen: Wie wird das in anderen Firmen gehandhabt? Wie kann man sich dagegen wehren? (Einige Kollegen bekommen den Ring gar nicht mehr ab, der ist schon eingewachsen…)

    Vielen Dank schon mal über eure Meinungen und Kommentare.

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo OlliL,

    ich kann deine Vorbehalte verstehen, wir hatten hier mit den gleichen Vorbehalten zu kämpfen. Ich denke, es ist am sinnvollsten, wenn sich auch die Stabsabteilungen (also auch QM) an die Regeln halten, da:

    – Vorbildfunktion (warum dürfen die, aber ich nicht?). Außerdem sind die Regeln dann einfacher.

    – Arbeitssicherheit: Eventuell bist du doch ‚mal eben schnell‘ an der Maschine oder im Labor um was zu gucken oder mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Und schwupps, ists passiert.

    gruß, Rainaari

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo OlliL78,

    aus meiner Sicht alles eine Frage der internen Regeln.

    Beispiel:
    Ein Produktionsbetrieb mit rotierenden Maschinenteilen, in denen Fremdkörper zu heftigsten Schäden führen können. Allgemeines Verbot aller beweglichen Teile am Produktionsmitarbeiter im Produktionsbereich -> funktioniert, weil Einsicht und bei Unfall Schaden von XX kEuro.

    Labor: Pflicht zum tragen von geschlossenem Schuhwerk und geschlossenem Kittel in der Chemiebranche -> funktioniert, weil a) intensive Schulungen und b) bei Verstoss Gespräch bzw. Abmahnung
    Gleiches Szenario in einem F&E-Labor -> funktioniert nicht, weil Einsicht nicht vorhanden, Toleranz von den Vorgesetzten

    Produktionsbereich: Helmpflicht nur bei Stillständen > 3 Stunden -> funktioniert nur unzureichend

    Was ich sagen will:
    Ihr alle (!) müsst euch klar werden, welchen Schutzstatus ihr wollt. Wenn ihr beschließt, in einem Bereich einen gewissen Schutz zu erreichen, dann solltet ihr einfache und klare Regeln aufstellen, die auch kontrolliert werden. Dies könnt ihr natürlich auch bereichbezogen tun; Beispiel: Ausnahme für alle MA, die ausschließlich in der Verwaltung arbeiten.

    Sobald ihr Ausnahmen zulasst, müssen die klar nachvollziehbar sein und dürfen den Schutzstatus nicht unterlaufen.

    Wichtig: Zu jeder Regel gehört auch eine Eskalationsstrategie.

    Zu deiner Situation kann ich logischerweise nichts Konkretes sagen, wiel ich deinen Arbeitsbereich und die zugehörigen Gefährdungen nicht kenne. Wenn Du magst, gib uns doch einfach ein paar mehr Details.

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. … der sich über jeden Produktionsmitarbeiter freut, der seinen Chef wegen fehlender Sicherheitsschuhe rausschmeißt :-).

    ____
    What you gonna do with all that junk?
    All that junk inside that trunk …

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    Ich würde gerne wissen, wie es zu der Risikobewertung kam. Wenn solche Maßnahmen eingeführt werden, sollte für den entsprechenden Arbeitsplatz eine Risikobewertung durchgeführt worden sein. Pauschal für das ganze Unternehmen finde ich fraglich (Gießkannenprinzip).
    In der Regel macht man da je Arbeitsplatz (Type/ Art) eine Arbeitsplatzevaluierung durch eine Sicherheitsfachkraft + Betriebsarzt.

    Systemmanger :-)

    OlliL78
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Vielen Dank schon mal für die Reaktionen.

    Ob es eine Risikobewertung statt gefunden hat, kann ich nicht genau sagen, ich habe da jedenfalls nichts von mitbekommen und vermute, dass es allgemein auf den ganzen Betrieb (mit Ausnahme der Verwaltung) angewandt werden soll.

    Aus meiner Sicht kann ich jedenfalls keine Gefahrenquellen erkennen (Gut, man wird mit der Zeit etwas Betriebsblind…). Das Büro ist im Bereich des Wareneingangs installiert, hier werden die Wareneingangskontrollen durchgeführt, sowie Reklamationen bearbeitet, Prüfpläne und EMPB erstellt. Es sind weit und breit keine Maschinen vorhanden, ein Stapler und Hubwagen fährt ab und an mal draußen vorbei… Lediglich eine 3D Koordinatenmaschine wird noch mit betreut…

    Sicherlich muß ich Rainaari auch Recht geben und die Vorbildfunktion wahren… Aber wie schon gesagt, das Ablegen des Eherings ist echt schon eine Zumutung!

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Trag den Ring doch an einer Halskette, wenn er Dir so wichtig ist.

    Gruß
    Michael

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Olli,

    also ich kann mich nur anschließen, dass ihr klare Regeln aufstellen solltet. Aber dass ihr nur aus Solidarität an einem Platz, an dem keine Gefährdung ausgeht, den Ehering ausziehen sollt, halte ich für hoffnungslos überzogen. Die Aktion soll schützen, darum macht man sie. Wenn ich aber keiner Gefahr ausgesetzt bin und dann aus Gleichmachergründen die gleiche Aktion ausführe wie der im Gefahrenbereich, dann fühle ich mich wieder ins Mittelalter versetzt.
    Auch hier gilt wie bei anderen Aktionen unseren GMV einzusetzen. Und wenn du in einen Gefahrenbereich gehst, kannst du ja ggf. Handschuhe anziehen.
    Also das Ganze muss Sinn machen und nicht nur blinder Aktionismus sein.

    Viele Grüße msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    also Leuts,

    es gibt klare gesetzliche Regelung zu dem Thema. In Küchen z.B. ist das Tragen von Ringen grundsätzlich verboten. Steht so in der entsprechenden BGR.

    Da gibts auch aus meiner Sicht keinerlei Spielraum für Diskussionen. Verbietet ein Betrieb das Tragen von Schmuck ist das ok und hat befolgt zu werden. Dein Persönlichkeitsrecht schmink dir mal von der Backe. Dein Arbeitgeber ist für deinen Schutz zuständig solange du dort arbeitest. Und wär sich nicht dran halten mag darf gerne gehen. So einfach wird das bei uns gehandhabt.

    Ich verstehe solche Leute auch nicht die da anfangen wollen zu diskutieren. Schließlich springt ihr auch nicht von der Brücke, weil andere das auch machen oder?

    Ganz klare Ansage: Wer sich nicht dran hält: Abmahnung und wenn unbelehrbar: Kündigung.

    Monika

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo,

    das Verallgemeinern von Anweisungen, wenn diese eigentlich nur in einem begrenzten Bereich sinnvoll sind, halte ich für etwas überzogen. Frag doch einfach mal nach, warum das der Fall ist, vielleicht sind sie ja übers Ziel hinausgeschossen und keiner hats gemerkt.

    @monika.heinze
    Springst Du von der Brücke wenn dein Betrieb das von Dir verlangt? Ich sehe schon, dass ein Mitarbeiter mit der Firma (bzw anderen Mitarbeitern und Vorgesetzten) in gewissem Umfang diskutieren darf, ja muss. Ist ein MA mundtot, dürfte das Unternehmen nicht mehr lange existieren, hängt mit der MA-Motivation zusammen.

    Im Übrigen, auch wenn ich in einer Küche keine Schmuck tragen darf, so darf ich das im Büro daneben sehr wohl. Ich muss den Schmuck halt nur ablegen, wenn ich den geschützten Bereich betrete.

    Gruss, medi

    Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Olli,

    Ob es eine Risikobewertung statt gefunden hat, kann ich nicht genau sagen, ich habe da jedenfalls nichts von mitbekommen und vermute, dass es allgemein auf den ganzen Betrieb (mit Ausnahme der Verwaltung) angewandt werden soll.

    Wenn es eine Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung gegeben hat, sollte diese irgendwo verfügbar sein. Gibt es keine, hat eure GL ein Problem, meines Wissens nach geht das bis zur persönlichen(!) Haftung bei Personenschäden.

    Dort sollte auch niedergelegt sein, inwieweit es eine Schutzvorschrift für den gesamten Betrieb gibt, oder es innerhalb der Abteilungen geregelt ist und ggf. wie diese Abteilungen mit Gästen (d. h. Abteilungsfremden) verfahren (z. B. Gästeschutzbrillen am Eingang…)

    gruß, Rainaari

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    Ich meine, dass gerade MA, die im Bereich der QS o.Ä. tätig sind, sollten ihre Sinne besonders sensibel einsetzte, Ich halte gar nichts davon einfach alles hin zu nehmen.
    Vielmehr bin ich der Meinung , dass alle Entscheidungen eine nachweisbare Grundlage haben müssen – egal od diese von der GF kommen -.
    Also würde ich die Grundlagen für die Entscheideung fordern, die gegen das Tragen von z. B. eines Ringers vorgebracht wurden. Die Risikobewertung sollte wohl vorhanden sein…..

    Nur zu….

    Systemmanager :-)

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Warum macht ihr eigentlich so einen Aufstand darum. In der Produktion ist es für jeden nachvollziehbar. Wenn ich aber bei einem Bürojob in die Fertigung muss, könnte ich mit einen Ring hängenbleiben oder mir etwas drauffallen. Und schon ist das Theater da. Ich sitze auch meistens im Büro, trage aber Sicherheitsschuhe. Weil, wenn was passiert sagt die Berufsgenossenschaft: Pech gehabt und das wars (Kurzform) Und soweit ich weiß hat die GF ein bestimmtes Hausrecht und der Schutz des Arbeitnehmers zält auch zu ihren Pflichten. Jetzt zält beides zusammen und dann ist es doch klar. Außerdem besteht auch die Gefahr das ein Ehering beschädigt wird. Und das will doch auch keiner.

    Gruß
    Michael

    marwei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 148

    Tag zusammen,

    eigentlich doch ganz einfach:

    Produktion ohne Schmuck, ist ja verständlich und nachvollziehbar.

    Verwaltung: Kann man ja durchaus davon ausgrenzen, aber dann müssen diese Mitarbeiter auch diesen ablegen, sollten sie im Produktionsbereich (bzw. nennen wirs mal Gefahrenbereich) tätig sein. Zuwiderhandeln –> Abmahnung, 2.tes mal ggf. schon Kündigung.

    Ist jetzt natürlich die Frage, was jedem einzelnen lieber ist. Einfach Regeln erleichtern das natürlich, sind aber für einzelne überzogen…

    Entscheidungen sind dazu da, getroffen zu werden!

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Olli,

    anhand der Antworten lässt sich schon erahnen, wo der Hase im Pfeffer begraben liegt.

    Es ist unter anderem eine Frage eurer internen Kultur. Viele Unternehmen arbeiten mit klaren Vorgaben von oben und entsprechender Abmahnstrategie und es funktioniert. Da diese einfache aber auch etwas robuste Methode zunehmend an modernen Managern scheitert (weil diese zwischen persönlicher Nähe und klarer Ansage nicht unterscheiden können), werden in vielen Unternehmen inzwischen Diskussionsrunden wie hier geführt.

    Die einzig gangbare Lösung für euch ist, die Gefährdung vor Ort zu bewerten und gemeinsam eine Regel aufzustellen, die für alle (oer nur einzelne Bereiche) gilt. „gemeinsam … aufzustellen“ kann bedarfsweise natürlich in „vom Chef aufstellen zu lassen“ überführt werden.

    Ich glaube, es bringt euch recht wenig, mit Vorgaben zu hadern, auch wenn die manchmal zu lokalen (QS) Ungerechtigkeiten führen können. Wenn es der allgemeinen Sicherheit und Sicherheitsmotivation der Mitarbeiter dient, sollte jeder sein Schärflein beitragen.

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Qmarc

    ____
    What you gonna do with all that junk?
    All that junk inside that trunk …

    geändert von – qmarc on 27/07/2007 17:37:34

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