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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › APZ 3.1 mit Eingangsstempel erlaubt
Ich versende, von unseren Vormateriallieferanten beigestellte APZ 3.1 inkl. einem Anschreiben an unsere Kunden weiter.
Wenn wir APZ mit der Post erhalten, werden diese teilweise mit einem Eingangsstempel und einer Unterschrift versehen. Ist es erlaubt, dieses APZ weiterzuleiten? Ist das Aufbringen eines Eingangsstempels eine Veränderung im Sinne der DIN EN 10204?
Es gibt keine Probleme, sondern nur kleine oder größere Herausforderungen.
Hallo Pinkzilla!
Wenn man nach dem Sinn und Zweck der 10204 geht, ist das wichtigste, daß die Daten aus dem 3.1-Zeugnis zweifelsfrei der von Euch gelieferten Ware zuzuordnen sind. Ein Eingangsstempel von Euch macht sie sicher nicht schöner, ist aber keine Verfälschung. Interessant wird’s, wenn irgendein Witzbold den Stempel quer über die Meßwerte oder die Chargenbezeichnung haut und die Lesbarkeit flöten geht. Wegen diesem Risiko würde ich das nicht machen.
Schöne Grüße
Frank
„and pray that there’s intelligent life somewhere up in space,
‚cause there’s bugger all down here on earth!“ (Monty Pythons / Galaxy Song)
Hallo, Ihr beiden,
mit dem WE-Stempel zeige ich doch auch, dass ich – zumindest eine formelle – WE-Prüfung durchgeführt habe. Zumindest peinlich wird es allerdings, wenn die angegebenen Werte out-of-Spec liegen und dieses nicht verifiziert wurden.
Zur Frage: Ansonsten kenne ich keinen Fall (und ich kann es mir auch nur schwer vorstellen), dass jemand einen WE-Stempel als „Verfälschung“ des Dokuments ansieht.
Dann wären fast alle gerichtlich verwendeten Dokumente verfälscht, da diese bisweilen übersät sind mit abteilungsspezifischen Stempelungen.
Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.