Anwesenheitsprüfung an Sammelstellen bei Notfällen2006-12-19T10:45:25+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Anwesenheitsprüfung an Sammelstellen bei Notfällen

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 15)
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    Beiträge
  • Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo liebe Forumsteilnehmer
    Ich bitte Euch um eure Vorgehensweisen bei folgendem Sachverhalt:
    Wie löst ihr das Problem der Überprüfung der Anwesenheit aller Mitarbeiter an den vorgesehenen Sammelstellen, wenn das Gebäude geräumt wird (Notfall, Brand usw.).
    Bei Abteilungen mit wenig Mitarbeitern ist es ja einfach, da weiss der Vorgesetzte, wer anwesend war und wer nicht.
    Wie aber wird das bei Abteilungen mit vielen Mitarbeitern gelöst?
    Wie hat man da schnell die Aussage, wer da war, und wer sich an der Sammelstelle gemeldet hat?
    Wie und wie schnell überprüft ihr die Anwesenheit an der Sammelstelle, um zu wissen, wer sich ggf. noch im Gebäude befindet ?
    Wer weiss wer krank ist, wer Urlaub hat, wer außer Haus ist usw.?

    Jede Lösung ist besser als gar keine.
    Für jede Anregung bin ich dankbar
    Lothar

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Lothar,

    diese Frage ist nicht schlecht. Wir haben zwar die Möglichkeit zu sehen, wer bei uns morgens im Betrieb war, da wir elektronische Schlösser haben und die Mitarbeiter einen Transponder zum Öffnen der Türen. Aber das nach auf die Schnelle zu haben, ist sicher nicht so einfach. Da muss ich mir auch mal Gedanken machen und mit den Verantwortlichen sprechen.
    Wenn ich mehr dazu weiß, melde ich mich wieder.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    UM-Chris
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 37

    Hallo Lothar,

    meiner Meinung sollte der Vorgesetzt(oder Vertretung) wissen, wer da war/ist/sein sollte oder nicht. Bei uns soll im Notfall der Vorgesetzte die Anwesenheit seiner MA bei einer Räumungsübung überprüfen. So steht es auf dem Papier, die Praxis (Übung) werden wir im nächsten Jahr sehen und proben…
    (Bei 150MA=uns sicher einfacher als bei 3000)

    Gruß
    Chris

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    Wir haben eine elektronische Zutrittskontrolle (nur mit Karte)
    Weiters ist für jedes Stockwerk ein Verantwortlicher und Stellvertreter benannt, der die Räumung kontrolliert und überwacht.
    Im Räumungsfall wird, wenn noch möglich, durch die EDV automatisch eine Anwesenheitsliste (Drucker steht am Fluchtwegausgang) gedruckt.
    An der Sammelstelle checkt der SI-Beauftragte die Liste mit den Stockwerksverantwortlichen durch.
    Die Info geht im Ernstrfall an die Feuerwehr.

    Die Evakuierung dauert im Probegalopp > 6 Min.

    ….so in etwa,..wenn ich in der Schnelle nichts vergassen habe…..

    Systemmanager :-)

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Und hier noch das Ergebnis der Suche ;-)

    https://www.roxtra.com/qm-forum/forum/topic.asp?TOPIC_ID=851&FORUM_ID=14&CAT_ID=1&Topic_Title=Anwesenheitspr%FCfung+im+Alarmfall&Forum_Title=Qualit%E4tsmanagement+ISO+9001%3A2000

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Danke für Eure Hinweise, auch für die der Suchfunktion hier im Forum
    Offensichtlich gibt es keine allgemeingültige Lösung, die auf alle passt, aber auch keine gesetzliche Forderung, zumindest kennt das Forum keine. Ich bin auxch kein Feuerwehrmann, oder Sicherheitsexperte, aber ich wäre an einer praktikablen Lösung stark interessiert, denn auch die bisher gemachten Vorschläge sind nicht zu 100% sicher oder schnell durchführbar. Um aber zumindest ein bißchen mehr Sicherheit zu bekommem, habe ich jetzt vorgeschlagen, sogenannte „Notfallpatenschaften“ zu machen, in welcher jeder für einen Kollegen in der Nähe seines unmittelbaren Arbeitsplatzes dessen An- oder Abwesenheit im Notfall überprüft, bzw. bei seinem Abteilungsleiter bestätigt. Natürlich ist dies nicht gegenseitig möglich, sondern mein „Patenkollege“ muß sich einen anderen suchen, sodass auch das Fehlen beider Personen bemerkt würde. Ich denke, auch wenn es keine 100%-ige Sicherheit gibt, besser als gar nichts wäre es. Allerdings erfordert die Umsetzung große Disziplin. Mir hilft nicht weiter, wenn ihr mir sagt, warum dies alles nicht geht, helft mir eventuelle Mängel an diesem System zu verbessern. 80 % Erfüllungsgrad wären besser als 0%. Was meint Ihr?
    Lothar

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Lothar,

    sicher sind 80% besser als 0%, nur die würdest Du nicht mal ohne Notfall-Plan kriegen, weil irgendwer an irgendeiner Sammelstelle auftauchen würde, wenn es einen Alarm gibt.

    Ob Dein System halbwegs zuverlässig funktioniert, kannst Du ja mit einem Probe-Alarm prüfen (darf natürlich niemand wissen, dass es ein Probe-Alarm ist). Und dann zählst Du hinterher, wie hoch die Ausbeute ist.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen.
    (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hallo Lothar!

    Entschuldige, auf die gesetzlichen Bestimmungen habe ich vergessen.

    Meines Wissens nach ist der/die kaufm. Gechäftsführer/in im Zusammanhang mit dem Arbeitnehmenrinnenschutz voll haftbar. Er/ Sie hat für die Sicherheit am AP zu sorgen.

    Eine Delegierung dieser Aufgabe ist in manchen Ländern auch gesetzlich möglich (in A ja in D?), muss aber schriftlich festgelegt sein.
    Es muss aber nicht die Sicherheitsfachkraft diese Funktion haben. Eine entsprechende Versicherung ist in diesem Fall ratsam.
    Evakuierungspläne und Notfallstrategien gehören hier hinein.

    Systemmanager :-)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Lothar,

    wie Frank Hergt ja mit seinem Hinweis auf das ältere Thema von mir zeigt (war mal wieder jemand schneller als ich, grrr), hatte ich vor einiger Zeit das selbe Problem.

    Vorerst: Ausser der von QMarc beschriebenen gesetzlichen Anforderung konnte ich keine weitere ermitteln, die explizit nach einer Anwesenheitsliste oder ähnlichem fragt.

    Letztlich haben wir folgendes gemacht: Nachdem ich mich durch die Instanzen gefragt hatte (Forum, BG…), bin ich dann bei der Feuerwehr gelandet.

    Dort empfahl man mir die Beauftragung von Räumungshelfern:

    Jeder zuständig für fest definierten Bereich, ausgefundene Personen sind zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern, Vertreterregelung beachten…..

    Setz dich mit der Feuerwehr zusammen, die werden dir schon sagen was sie sich wünschen.

    Letztlich wird die Feuerwehr im Ernstfall sowieso jede verschlossenen Tür eintreten, auch wenn du dreimal versicherst dass der Raum leer sei.

    Sorge für zusätzlich für folgendes:

    Sieh zu, dass die Feuerwehr auf dem Betriebsgelände eingewiesen wird

    Sieh zu, dass anderer Verkehr die Feuerwehr im Einsatz nicht behindert.

    Dann: JEDEN Mitarbeiter auf euren Notfall/Alarmplan hin unterweisen, diese Unterweisung mind. 1x jährlich wiederholen (musst eh jedes JAhr ne Sicherheitsunterweisung für alle machen, also den Plan dabei mit auf den Tisch nehmen).

    Und zum Schluss: Nur Übung macht den Meister, also regelmäßig Räumungsübungen (Pflicht, weiss die Vorschrift gerade aber nicht), und hierbei genau dokumentieren was gut läuft (schön) und was nicht, Plan mit Abstellmaßnahmen festlegen…….

    PS dem Dino: Schön war auch nochmal zu lesen, dass der Tipp mit der Reederei damals von dir kam, schon da zogs ihn zum Wasser hin.. ;-)))

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    UM-Chris
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 37

    Hallo Lothar,

    in Ergänzung zu evereve99 hier die rechtlichen Grundlagen (und Hinweise):
    – Arbeitsstättenverordnung (u.a §4)
    – Landesbauordnungen der Länder
    – BGV A1 – Grundsätze der Prävention
    – BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
    – BGI 562 Brandschutz
    – BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

    Alles müsste über das gut-sortierte Internet verfügbar sein…;-)

    Gruß
    Chris

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo zusammen,

    da ist man mal für 5 Minuten nicht da und schon wird ein Thema komplett abgearbeitet inkl. Suchehinweis und Zitat. Nicht schlecht …!

    Also von meiner Seite nur noch ein kleiner Hinweis im Hinblick auf die Rechtssituation. Basis ist das Arbeitsschutzgesetz (siehe alter Thread). Weil wir in good old Germanien immer zur Gründlichkeit neigen, wird diese Forderung nach Notfallvorsorge in beinahe jedem Schriftstück, das mit Arbeitsschutz zu tun hat, wieder aufgegriffen. Eigentlich würde das Gesetz reichen, denn „Über sticht Unter“, aber na ja … Deutschland eben.

    Die genannten Tipps finde ich persönlich allesamt gut. Sie spiegeln, auch wenn ich langsam zur Wiederholung neige, die Kompetenz der hier Versammelten wieder.

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. Hier noch Zitat eines Vorgesetzten zur Räumung eines Verwaltungsgebäudes, für das es bis dato keinen Räumungplan gibt: „Na, die werden schon merken, wenn es warm wird und sie feuer unterm A**** haben. Also da brauchen wir uns keine Gedanken zu machen“

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Oh, oh, QMark!

    Kennen wir nicht genug Beispiele dafür, daß gerade Verwaltungen es nicht merken, wenn die Hütte brennt?

    ;-) Frank

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo, Dank an Alle
    Natürlich haben wir einen Notfallplan und Sammelstellen, welche Grundlage für die von mir angedachte Verbesserung sind. Aber es fehlt eben die Bestätigung, dass sich keine Mitarbeiter oder Gäste nach der Räumung im Gebäude befinden. Deshalb denke ich, werden wir es auf einen Versuch ankommen lassen und beim nächsten Probealarm den „Erfolg“ analysieren. Vielen Dank nochmals für Eure schnelle Unterstützung. Ich wünsche Euch allen ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007
    Lothar

    hschl
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 145

    Hallo Lothar,
    wir hatten bei den letzten 2 Räumungsübungen auch immer Schwierigkeiten mit bestimmten Personen, welche meinten ihnen gänge diese Übung nichts an.
    Daher haben wir je Abteilung 2 Räumungsbeauftragte bestimmt, welche gewährleisten das keine Personen mehr im Gebäude sind.

    gruss
    hschl

    Alle gefundenen Schreibfehler könnt ihr behalten

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo erstmal!

    Wir haben das so geregelt:
    – Jeder weis, wer zum Zeitpunkt einer Evakuierung in seiner Abteilung anwesend ist (verantw. Jeder!)

    – am Sammelpunkt werden anhand einer Personalliste die KollegenInnen aufgerufen (verantw. Personal) Evtl. in Urlaub oder in Krankenstand befindliche MA werden durch KollegenInnen entsprechend gemeldet

    – auch die tagesaktuelle Besucherliste mit Betriebsfremden wird vorgelesen, damit diese auch am Sammelpunkt sich einfinden (Sicherheitsinfo incl Angabe Sammelpunkt werden bei der Anmeldung vorgelegt und muss durch Besucher abgezeichnet werden)

    Ganz wichtig:
    – Probe-Evakuierung mehrmals jährlich durchführen, Feuerwehr mit einem Kasten Bier dazu einladen
    – Zeit zwischen Alarm und vollständiges Versammelm am Sammelpunkt stoppen
    – Ziel: es muss immer schneller gehen als das letzte mal
    – Protokoll über den Ablauf führen. Bei Abweichungen Maßnahmen definieren — auch hier PDCA!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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