Anwendung von §4 und § 55 KrWG bei Papierabfall2012-06-19T11:21:13+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Anwendung von §4 und § 55 KrWG bei Papierabfall

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  • HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Hallo liebe User,

    ich habe eine Frage an die Logistiker und Abfallbeauftragten unter Euch.

    Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz besagt ja, das Fahrzeuge mit denen Abfälle transportiert werden mit einem A-Schild zu versehen sind.

    Fall 1:
    Da wir bei einigen „Lieferanten“ Kartonabfälle die in der Fertiung anfallen abholen und bei uns als Rohstoff einsetzten, stellt sich für uns die Frage, ob Kartonabfall ggf. unter den §4 des KrWG fällt und wir somit auf die Kennzeichnung der Fahrzeuge verzichten können.

    Problem bei der Kennzeichnugsthematik ist, das wir die Transporte über Speditionen abwickeln, die somit immer ein Auto schicken müssten welches über entsprechende Schilder verfügt.

    Fall 2:
    Wie verhält es sich, wenn wir von Werk A Fertigungsabfälle in unseren eigenen Wechselbrücken ins Werk B als Rohstoff verbringen? Die Wechselbrücken lassen wir
    auch von einer Spedition fahren.

    Gibt es ggf. eine „zugelassene“ Stelle in NRW die mir dazu eine Aussage machen kann?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß
    Henning

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Henning,

    die Kartonabfälle fallen bei eurem Lieferantn als sortenreine Monofraktion an, die bei euch als Rohstoff eingesetzt werden.

    Gem. § 4 KrWG ganz klar ein Nebenprodukt – kein Abfall.

    Daher keine A-Tafel für die Spediteure – sowohl Fall 1 als auch 2.

    Nachfragen kannst Du im Prinzip bei jeder kommunalen Abfallbehörde.

    Bei Rohstoffen kann man idR davon ausgehen, dass bei diesen gem. §5 KrWG die Abfalleigenschaft entfällt.

    Dazu werden aber noch entsprechende Rechtsverordnungen erlassen.

    Gruß,

    Martin S

    hagazuza
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 239

    Ich schließe mich der Aussage meines äußerst kompetenten Vorredners an. da gint es nichts hinzuzufügen.

    Als ehemalige Abfallbeauftrage habe ich bei unsicherheiten bei der zuständigen Behörde nach gefragt- und die Behörde hat mir freundlich und umfassend Auskünfte erteilt. meine Erfahrung im „einfach“ Fragen sind ausschließlich positiv.

    Schmerz erzeugt Bewusstsein (C. Morgenstern)

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