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AutorBeiträge
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Hallo Umwelter,
jetzt am 15.07.06 hat sich das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in größerem Umfang geändert.
Die für mich am deutlichsten erkennbare Änderung war, dass man nicht mehr von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen spricht, sondern von gefährlichen.Aber auch sonst ist einiges an Text hinzugekommen. Einmal habe ich das mal durchgelesen. Aber als Nichtparagrafenreiter tut man sich schwer. Und dann noch die Menge an Text.
Gibt es jemand unter euch, die die ganzen Änderungen in paar deutschen, einfach verständlichen Sätzen vorliegen haben?
Oder weiß jemand einen Hinweis im Internet, wo man das nachlesen kann. Habe nicht vor ein Jurastudium zu machen, um dieses Juristendeutsch dieser Änderung zu begreifen.Ein von der „gefährlichen Änderung“ des Abfallgesetzes heimgesuchter
msbtrotzdem: rem difficilem aggredi
Grüß dich,
(simmer nu beide MitGlied….)
hat sich das so dramatisch verschärft? Ich meine, dass es strenger werden soll, habe ich in meinem Kurs 2005 gelernt, aber dass es so dramatisch wird…..
Ich schau mal und frag nächste Woche unseren Abfallbeauftragten, der müsste sich auskennen. Sobald ich was weiß, werd ich dich auf jeden Fall informieren.
Dino
Hallo msb, hallo Dino,
herzlichen Glückwunsch zum neuen Status :-)
Viele Grüße
Barbara
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Fakten hören nicht auf zu existieren, wenn man sie absichtlich übersieht.
(Aldous Huxley)Hallo Barbara,
danke für die Anerkennung.
Hallo Dino,
wäre schön, wenn du mir nächste Woche was dazu sagen könntest, weil es mir dann wirklich einiges an Zeit ersparen würde, mich in den zähen Kram reinzuschaffen.
Viele Grüße
msbAnonymGast28. Juli 2006 um 9:03 UhrBeitragsanzahl: 2122ich sag mal typisch deutschland mit dem Abfall. So werden gelder verschwendet und sinnlose auflagen gemacht.
Kann ich nur eins zu sagen: „ich wär noch ma blede mit dem scheiß“_______
Probleme sind maskierte GelegenheitenAnonymGast28. Juli 2006 um 16:39 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
am 15.07.06 ist die Änderung verkündet worden. Zum Inkrafttreten findest Du am Schluss folgenden Artikel:
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des siebenten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
-> Also am 01. Februar 2007.
Hast Du Umwelt-Online.de ? Da stehen die ganzen Änderungen recht übersichtlich erläutert drin.
Im wesentlichen gibt es um eine Vereinfahcung : Es gibt nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle; die Unterscheidung in bes. überwach. Abfälle zur Beseitigung /Verwertung bzw. überwachungsbed. Abfälle zur Beseitigung / Verwertung bzw. nicht überwachungsbed. Abfälle zur Verwertung entfällt.
Zudem soll mit dem Gesetz das elektronische Nachweisverfahren eingeführt werden, d.h. der Online-Begleitschein. Naja, auch hier kocht gerade jedes Bundesland sein eigenes Süppchen und eine einheitliche Lösung ist bislang nicht in Sicht. Nutzniesser sind wieder mal die Behörden, die sämtliche Abfall-Bewegungsdaten Online abgleichen können. Geht alles in Richtung Orwell -> totale Überwachung. Und es kommt zum Stellenabbau in den Überwachungsbehörden, da niemand mehr Daten tippen muss. Das aber nur nebenbei…
Die Pflicht für Abfallbilanzen und -Konzepte entfällt.
Der Rest vom Text bezieht sich dann auf Änderungen der Begrifflichkeiten, die damit einhergehen.
Gruß,
Martin S
Hallo Martin S.,
Pflicht zur Erstellung der Abfallbilanz entfällt?
Muß ich jetzt gar nix mehr dokumentieren, wo ich das Zeug hingeschafft habe, oder wie?
Bin etwas ratlos, vielleicht, bringst du weitere Erleuchtung!
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)Hi evereve99,
schön wärs…
Schau mal hier:
http://www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?ID=95&kat=11&th=1&sub=1&sub_sub=3MFG
UM-Chris ;-]AnonymGast4. August 2006 um 10:52 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Eve,
die Nachweisverordnung gilt nach wie vor, d.h. Du musst natürlich weiterhin die ordnungsgemässe Entsorgung Deiner Abfälle Dokumentieren (also mit Übernahme- Begleitscheinen).
Lediglich die Pflicht der Abfallbilanzen und -konzepte entfällt bzw. ist bereits schon entfallen.
Jedoch wird jeder vernünftige zertifizierte Betrieb weiterhin auch Abfallbilanzen erstellen, macht ja auch Sinn zu wissen, was man an Abfällen produziert und dafür bezahlt.
Gruß,
Martin S
Hallo Martin S,
heißt das, dass wir dann ab 01.02.2007 den Online-Begleitschein anwenden müssen?
Da werden wir doch vorher sicher noch einige Info dazu bekommen, oder?
Gruß msb
— wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —
Moin msb,
soweit ich weiss, wird das elektronische Nachweisverfahren erst in den kommenden jahren wirklich umgesetzt. Das Gesetz will nur den Weg dafür öffnen, es auch elektronisch zu machen.
Die Umsetzung ist den bisherigen Planungen nach Ländersache, so wir denn nicht doch noch ein Umweltgesetzbuch bekommen.Ich würde an eurer Stelle Häuptling „Ruhige Hand“ spielen und auf die Entsorger hören, wenn sie die Daten gerne als Elektronenstrom hätten.
Viele Grüße,
Qmarc
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Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?Hallo an Alle,
vielleicht hilft das hier ja noch ein wenig weiter:
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen_ab_22112005/pm/37558.php
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)Hallo Evereve99,
es bleibt die Frage, ob es wirklich einfacher wird. Wir werden es sehen. Dass der Zettelkram, der zur Zeit noch gepflegt werden muss völlig neben der Spur ist, ist keine Frage.
Die Pflichten für Erzeuger und Entsorger bleiben davon weitestgehend unberührt und für zertifizierte Unternehmen sehe ich da kaum Verbesserungen, wenn man mal von dem einen Ordner im Schrank weniger absieht.
Viele Grüße
Qmarc
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Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands? -
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