QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abweichung im Zert- Audit
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Hallo,
folgendes:
Vorgegebene 14 tägige Maschinenreinigungen wurden im Jahr 2010 niemals durchgeführt.
Diese sind in Verfahrensanweisungen beschrieben und sollen auf einen Formblatt dokumentiert werden.
Die „dreckigen“ Maschinen haben Einfluß auf die Qualität und erhöhen d. Ausschuß.Jahrelang wurden die Reinigungen durchgeführt
und auch dokumentiert.
Gestern habe ich festgestellt das ab 2010 diese Reinigung nicht mehr stattfindet.Die Vorarbeiter hatten d. Geschäftsführer informiert und der sagte aus Zeitmangel und Produktiongründen können die Reinigung erst mal wegfallen. Ohne Info (ich bin der QMB u.
QS Leiter).Wir machen schon seid monaten Kurzaarbeit,
deshalb verstehe ich dieses weglassen überhaupt nicht.Frage:
Im Zert- Audit würde das ja eine Abweichung sein oder wie seht Ihr das?
Wie würdet Ihr mit dem GF verfahren?
Er geht mir aus dem Weg.Danke für Antworten.
Hallo Marco444,
hm, unschön. Ob das eine Abweichung gibt, kann ich nicht beurteilen.
Ich würd das Problem schriftlich dokumentieren und der GF zukommen lassen, damit ein Qualitätsproblem nicht zu meinem Problem wird. Letztlich kann die GF immer entscheiden, wenig sinnvolle Dinge zu tun, es ist nur dann einfach sehr günstig wenn man sich selbst aus der Schusslinie bringt. Und das geht am besten schriftlich, dann kann hinterher niemand mehr behaupten, er/sie habe nichts davon gewusst.
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)Hallo Marco!
Grundsätzlich stimme ich Barbara zu. Aber welchen Sinn macht eine Verfahrensanweisung über die Reinigung von Maschinen? Sind eure Maschinen nicht schon nach 3,5 oder 8 Abeitstagen schmutzig und wirkt sich das nicht auch auf die Qualität aus? Also ich würde die Verfahrensanweisung komplett rausnehmen und prüfen ob es da nicht reicht eine Betriebsanweisung über die Reinigung zu schreiben. Damit ist der Betriebsleiter, Vorarbeiter in der Pflicht. Das ist nicht Aufgabe QM / QS für Sauberkeit zu sorgen.
Gruß
MichaelDanke für die Antworten.
Michael, die Reinigung steht mit in einer Verfahrensanweisung für das gesamte Verfahren
in der Abteilung. Dort werden einzelne Tätigkeiten u.s.w. beschrieben.Die Sauberkeit ist aber wichtig für gute Qualität, weniger Nacharbeit, dadurch Termineinhaltung und geringerer Abfall.
Also doch QM/QS intresse an saubere Maschinen.
Tschüß
Interne Reklamation dass es nicht gemacht wurde. Und mit der GL besprechen wie man es in Zukunft einrichtet dass es gemacht werden kann. Das im Maßnahmenplan einpflegen und entsprechende Dokumente anpassen.
Ich sehe es als kein Problem, wenn etwas nicht gemacht wurde, wenn man sich darum kümmert dass es in Zukunft gemacht wird, wenn es denn nötig ist.
ODER der GL ist eine Nacharbeit egal, dann kann man das auch so aufnehmen. Ist ja auch kein Problem wenn Kapazitäten dafür vorhanden sind :-)
Diese „Abweichung“ ist ein Punkt für den KVP und somit recht nützlich, denn daraus können alle lernen.
Wenn du die Möglichkeit hast, kannst du die Kosten zu dem Gespräch mit der GL vorbereiten, die durch die Nichtreinigung entstanden sind? (NA + Abfall +etc.).
Wichtig ist dafür zu sorgen, dass die N.i.O. Teile nicht zum Kunden gelangen.
Viele Grüße
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