Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abnahmeprüfzeugnis
Hallo.
Frage:
Was hat sich bei der Revision von „Abnahmeprüfzeugnis nach EN10204 3.1B“ nach „Abnahmeprüfzeugnis nach EN10204 3.1“ geändert?
Danke
Hallo Tobilein,
der gravierende Unterschied ist:
bei 3.1.B bestätigte der vom Hersteller beauftragte, von der Fertigungsabteilung unabhängige Sachverständige („Werkssachverständige“) das Zeugnis.
bei 3.1 bestätigt der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers das Zeugnis.
Gruß msb
„Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn’s nicht anders geht, ein abschreckendes.“ > A. Einstein <
Hallo Tobilein,
die Unterschiede werden hier
http://www.stahl-online.de/stahl_zentrum/Erlaeuterungen_EN_10204_Stand_2005-01.pdf
erklärt.
Gruß
Wolfgang
der gravierende Unterschied ist:
bei 3.1.B bestätigte der vom Hersteller beauftragte, von der Fertigungsabteilung unabhängige Sachverständige („Werkssachverständige“) das Zeugnis.
bei 3.1 bestätigt der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers das Zeugnis.
Was bedeutet das es überhaupt keinen Unterschied gibt?
Ich meine, die zwie Sätze sagen genau das gleich aus!
Hallo Tobilein,
die Unterschiede werden hier
http://www.stahl-online.de/stahl_zentrum/Erlaeuterungen_EN_10204_Stand_2005-01.pdf
erklärt.Gruß
Wolfgang
Was bedeutet?
Nach diesem Satz
„Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entspricht dem früheren Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B“
hat sich gar nix geändert was den Erstmusterprüfbericht anbelangt.
Geh ich richtig in der Annahme?