Abnahmeprüfzeugnis2008-04-17T09:38:36+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Abnahmeprüfzeugnis

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  • Tobilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    Hallo.

    Frage:
    Was hat sich bei der Revision von „Abnahmeprüfzeugnis nach EN10204 3.1B“ nach „Abnahmeprüfzeugnis nach EN10204 3.1“ geändert?

    Danke

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Tobilein,

    der gravierende Unterschied ist:

    bei 3.1.B bestätigte der vom Hersteller beauftragte, von der Fertigungsabteilung unabhängige Sachverständige („Werkssachverständige“) das Zeugnis.

    bei 3.1 bestätigt der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers das Zeugnis.

    Gruß msb

    „Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn’s nicht anders geht, ein abschreckendes.“ > A. Einstein <

    Qwolli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 99

    Hallo Tobilein,
    die Unterschiede werden hier
    http://www.stahl-online.de/stahl_zentrum/Erlaeuterungen_EN_10204_Stand_2005-01.pdf
    erklärt.

    Gruß

    Wolfgang

    Tobilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    der gravierende Unterschied ist:

    bei 3.1.B bestätigte der vom Hersteller beauftragte, von der Fertigungsabteilung unabhängige Sachverständige („Werkssachverständige“) das Zeugnis.

    bei 3.1 bestätigt der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers das Zeugnis.

    Was bedeutet das es überhaupt keinen Unterschied gibt?
    Ich meine, die zwie Sätze sagen genau das gleich aus!

    Tobilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    Hallo Tobilein,
    die Unterschiede werden hier
    http://www.stahl-online.de/stahl_zentrum/Erlaeuterungen_EN_10204_Stand_2005-01.pdf
    erklärt.

    Gruß

    Wolfgang

    Was bedeutet?
    Nach diesem Satz
    „Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entspricht dem früheren Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B“
    hat sich gar nix geändert was den Erstmusterprüfbericht anbelangt.
    Geh ich richtig in der Annahme?

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