Hallo,
zur Ablage von Rechnungen und Lieferscheinen von Lieferanten würde ich gerne wissen, was man bei einem Audit vorlegen bzw. nachweisen muss:
Lieferantenrechungen – ja
diese auch mit „geprüft“ Stempel und Unterschrift ?
Lieferschein an Rechnung anheften ?
oder in einem extra Ordner ablegen ?
Müssen auch die ursprünglichen Bestellungen
(läuft über EDV-System) und die Auftragsbestätigungen (wenn man welche bekommt) aufgehoben werden ?
Die Norm schreibt nichts vor.
Wie ist die gängige Praxis ?
Ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Antworten.
Gruß M.