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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abfall & Sicherheitsbeauftragter
Hallo Kollegen,
bin grad nicht in meiner Firma… und diskutiere grad mit einem Lieferanten…
Welche formellen Anforderungen muss eine Bestellung zum Abfall- o Sicherheitsbeauftragten erfüllen?
also zb Firmenbriefkopf, Unterschrift der GF, Unterschrift des Bestellten… noch was?
Hallo,
Bei uns steht noch drin:
Der Sicherheitsbeauftragte wird gem. §20 der BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, bisher VBG 1) für den gesamten Betrieb XY bestellt. Die Bestellung gilt zunächst für x Jahre. Vorherige Abberufung ist möglich.
Die Aufgaben sind auch detailliert beschrieben, allerdings auf der Seite 2 mit Verweis auf Seite 1.
Hilfts?
Gruß
Auditeuse
§20 der BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, bisher VBG 1) für den gesamten Betrieb XY bestellt. Die Bestellung gilt zunächst für x Jahre
….genau das (!) wars.. grazie!