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Hallo,
Ich bin derzeit kräftig am Arbeitsanweisungen schreiben und veröffentlichen. Jetzt hat ein Arbeitsrechtler mich darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Arbeitsanweisung“ in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht mehr angewendet werden sollte, weil Arbeitsanweisungen direkt von der GF auf MA zielen und das mit Betriebsrat dazwischen nicht ginge.
Es werden nur noch „Richtlinien“ „Regelungen“ usw. veröffentlicht.
Wer von euch kann mir da genaueres sagen?
Wer darf dann noch AAWs aussprechen?
ich bin etwas konfus?Gruß
MarkusHallo Markus,
ich hatte das gleiche problem im vorigen
unternehmen – da hat sich auch der betriebsrat
aufgeregt. Nur die norm spricht einfach von arbeits und verfahrensanweisung, daran kann
der betriebsrat auch nichts ändern.
Ich habe damals einfach alles mit dem betriebsrat besprochen bzw. ihn ins QM-TEAM
als mitglied eingebunden, und schon war ruhe.
Es ist vielleicht nicht der beste weg, aber bei uns hat es wunderbar geklappt – in dem jetzigen betrieb werde ich es genauso machen.
Und wie das kind heißt ist doch eigendlich egal – wenn jemand mitreden möchte lass es zu.Schönes wochenende
Stefan
Ähhhhh…..
seit wann darf in einem Unternehmen mit Betriebsrat die GL keine Anweisungen mehr an Mitarbeiter geben????? Ob jetzt direkt oder indirekt über Bereichs-, Abteilungs-, Teamleiter? Seit wann ist ein Betriebsrat eine Filterstelle, über die alle unternehmensinternen Vorgänge laufen müssen??? Wir haben auch einen Betriebsrat, aber davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Unserer ist allerdings nicht von der IG Metall….
Wäre für weitere Aufklärung wirklich dankbar (auch wenn’s mit Qualität nur sehr indirekt zu tun hat).Schöne Grüße
Frank Hergt
Hallo Frank Herbst,
der betriebsrat kann sich ein mitspracherecht
in allen innerbetriblichen belangen einfordern.
Z.B. arbeitsanweisung – es könnte ja irgend was
in dieser stehen, was nach geltenden arbeits recht nicht i.O. wäre.
Aber ich glaube der hauptgrund für solche probleme liegt in der auffassung, dass ei QMS
arbeitsplätze vernichten könnte ( aussage betriebsrat ) kann ich nicht nachvollziehen .In diesem sinne
Stefan
Hallo Stefan!
Es wird Frühling, nicht Herbst! :-))
In solchen Fällen würde ich dem Betriebsrat die lauten Klagen aller Kollegen über den ganzen zusätzlichen Aufwand für den Papierkrieg zuführen. Das sollte ihn glücklich machen!
Ein wirklich gutes QMS wird natürlich die Firma rationeller machen. Aber da gibt es viel gefährlichere Kollegen als ausgerechnet uns. Außerdem sollte gute Produktqualität den Umsatz steigern und damit eher arbeitsplatzerhaltend wirken.Schönes Wochenende!
Frank
Hallo,
eigentlich verstehe ich die Aufregung nicht.
Begriffe sollten klar definiert sein.
Also noch einmal:
Verfahrensanweisung: WER tut WAS WANN
Arbeitsanweisung: WIE wird etwas (bestimmtes) getan.
Bei der Arbeitsanweisung handelt es sich um eine klare Anweisung, wie und nach welchen Maßstäben der Mitarbeiter seine Arbeit. auszuführen hat. Eine Arbeitsanweisung wird üblicherweise vom Verfasser, dessen fachlich Vorgesetztem (wenn er der Verfasser nicht selbst ist) bzw. von der Person, die die fachliche Richtigkeit geprüft hat, und dem GF unterschrieben. Mit der Unterschrift handelt es sich also um eine klare Anweisung der GL.
Die Bezeichnung „Richtlinie“ ist unüblich. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man als Richtlinie, Vorschläge für eine bestimmte Handlungsweise – also etwas nach dem man sich richten sollte. Die Verwendung dieses Begriffes kann sogar juristisch gefährlich werden, wenn ein Mitarbeiter dagegen verstößt und Schaden anrichtet. Der Richter wird fragen ob es sich bei der Verfehlung um die grobe Missachtung einer Anweisung handelt oder der Mitarbeiter lediglich gegen eine Empfehlung verstoßen hat, an die er nicht stikt halten musste. Danach richten sich die Haftungsansprüche des Unternehmens aus Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit gegen den Mitarbeiter.
Versuche mit deinem Betriebsrat eine vernünftige Lösung zu finden. Was von Mitarbeitern verbindlich einzuhalten ist und bei welchen Prozessen sie Gestaltungsfreiraum erhalten ist lediglich eine Sache der Definition, konkreter Forumulierungen, Schulung und Unterweisung.
„Arbeitsanweisungen“ im Rahmen eines QMS sind kein arbeitnehmerfreindliches Teufelszeug.
Manchmal hat eben auch der Betriebsrat Angst vor Machteinbußen. Die Mitspracherechte des BR sind übrigens gesetzlich definiert. Ein Betriebsrat, der mir mit seiner Regelungswut die Qualität meiner Produkte verhageln und damit die Existenz des Unternehmens gefährden würde, hätte bei mir kein Zuckerschlecken!!!
Schöne Grüße
Vivian
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